Hallo Forum, In der letzten Zeit wird unsere Gartenparty immer wieder von der Polizei gestört,obwohl wir nur das Beste an Musik hören. Nun wurde seitens der Polizei angekündigt,beim Wiederholungsfall die Musikanlage zu beschlagnahmen. Dürfen die das?,es ist doch legal erworbenes Eigentum.
Wenn er es dürfte hätte der Schutzmann nicht den Finger gehoben, da hilft vielleicht auch die Musik etwas leiser zu drehen. aber bei guter Musik ist das natürlich schwierig. Motorhead in Zimmerlautstärke ist wie mit dem Daumen im Ar... kacken.
ich würde mal mutmassen das es in den letzten Jahren entweder schon oft fruchtlose gespräche wengen zu lauter musik gab, oder das es da noch anderen knatsch gibt.
und ja wenn die Polizei darf das, wenn die Musik entwerder gar nicht leiser gedreht wird oder sie den nachweis haben das kurz nach dem leise drehen die musik wieder lauter gedreht wird, wenn angenommen wurde, das die polizei wieder weg ist - bei hrtneckigen ruhestören ist meines wissens sogar eine endgültige beschlagname möglich, da freut sich dann jemand bei der nächsten Behördenauktion.
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen