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Dieses Thema hat 16 Antworten
und wurde 757 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
Seiten 1 | 2
Sonnenfürst Offline




Beiträge: 5.471

13.07.2014 16:19
Darf die Polizei das? Antworten

Hallo Forum,
In der letzten Zeit wird unsere Gartenparty immer wieder
von der Polizei gestört,obwohl wir nur das Beste an Musik hören.
Nun wurde seitens der Polizei angekündigt,beim Wiederholungsfall
die Musikanlage zu beschlagnahmen.
Dürfen die das?,es ist doch legal erworbenes Eigentum.

miret23 Offline




Beiträge: 314

13.07.2014 16:21
#2 RE: Darf die Polizei das? Antworten

Die beschlagnahmen die ja nur wg Verstoß gegen die Nachtruhe.
Bekommst sie dann ja später.
leider dürfen die das auch bei guter Musik :'-(

Ray Lomas Offline




Beiträge: 1.542

13.07.2014 16:31
#3 RE: Darf die Polizei das? Antworten

Du solltest mal mit Deinen Nachbarn sprechen.
Von alleine kommt die Polizei bei Ruhestörung nicht.

Gruß Ray Lomas

Schotte Offline




Beiträge: 21.104

13.07.2014 16:33
#4 RE: Darf die Polizei das? Antworten

Es sei denn sie säßen nebenan!

Schotte

_______________________________________________________________
Lieber ne gesunde Verdorbenheit, wie ne verdorbene Gesundheit!

miret23 Offline




Beiträge: 314

13.07.2014 16:35
#5 RE: Darf die Polizei das? Antworten

Ich glaube da hilft kein sprechen
sonst hätten die das ja auch gemacht bevor sie die schmiere rufen

miret23 Offline




Beiträge: 314

13.07.2014 16:37
#6 RE: Darf die Polizei das? Antworten

Aber de Polizei droht mit beschlagnahmen auch erst wenn sie mehrfach gerufen werden!
einfach der Weisung des Schutzmann folgen ;-)

Ray Lomas Offline




Beiträge: 1.542

13.07.2014 16:39
#7 RE: Darf die Polizei das? Antworten

Zitat von Schotte im Beitrag #4
Es sei denn sie säßen nebenan!

Schotte



Ah so, ja dann

Billige Altanlage vorne hinstellen zum Abholen...

Gruß Ray Lomas

miret23 Offline




Beiträge: 314

13.07.2014 16:41
#8 RE: Darf die Polizei das? Antworten

Oder den Nachbarn 3 Gramm Heroin unter das Kopfkissen schmuggeln und selbst die Polizei rufen.
dann kann die Party weiter gehen

Soulie Offline




Beiträge: 29.645

13.07.2014 17:09
#9 RE: Darf die Polizei das? Antworten

Zitat
Darf die Polizei das?


Die Frage ist doch erst mal:

Darfst du das?

miret23 Offline




Beiträge: 314

13.07.2014 17:22
#10 RE: Darf die Polizei das? Antworten

Wenn er es dürfte hätte der Schutzmann nicht den Finger gehoben, da hilft vielleicht auch die Musik etwas leiser zu drehen.
aber bei guter Musik ist das natürlich schwierig. Motorhead in Zimmerlautstärke ist wie mit dem Daumen im Ar... kacken.

Mattes-do Offline




Beiträge: 6.955

13.07.2014 17:25
#11 RE: Darf die Polizei das? Antworten

Halte es doch wie Marius Müller Westernhagen:

"möcht wieder singen, nicht schön, sondern geil und laut"

Gruß,
Mattes

miret23 Offline




Beiträge: 314

13.07.2014 17:27
#12 RE: Darf die Polizei das? Antworten

5 DAUMEN HOCH :-D

Caboose Offline




Beiträge: 12.656

13.07.2014 17:31
#13 RE: Darf die Polizei das? Antworten

Vielleicht sprichst Du einfach mal die
Nachbarn an und triffst mit denen eine
wie auch immer geartete Vereinbarung.

Mit unseren Nachbarn funktioniert das.

Die Mädels sagen mir kurz Bescheid und
drehen zu vorgerückter Stunde auch die
Musik leiser.

Die sollen einerseits ihren Spaß haben,
aber ich möchte andererseits auch nicht
nachts um zwei aus dem Bett fallen.

Auf die Idee, die Pozilei zu rufen, käme
ich allerdings nicht. Sowas sollte man
unter halbwegs Erwachsenen immer noch
direkt auf die Reihe bekommen.

Gruß, Caboose
.

.
Es ist immer wieder faszinierend, über Dinge zu staunen, die anderen Menschen Freude bereiten.

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

13.07.2014 18:26
#14 RE: Darf die Polizei das? Antworten

ich würde mal mutmassen das es in den letzten Jahren entweder schon oft fruchtlose gespräche wengen zu lauter musik gab, oder das es da noch anderen knatsch gibt.

und ja wenn die Polizei darf das, wenn die Musik entwerder gar nicht leiser gedreht wird oder sie den nachweis haben das kurz nach dem leise drehen die musik wieder lauter gedreht wird, wenn angenommen wurde, das die polizei wieder weg ist - bei hrtneckigen ruhestören ist meines wissens sogar eine endgültige beschlagname möglich, da freut sich dann jemand bei der nächsten Behördenauktion.

 



ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer.
Bruno, für immer in unseren Herzen

EL LOBO ( gelöscht )
Beiträge:

13.07.2014 18:35
#15 RE: Darf die Polizei das? Antworten

"Musik wird oft nicht schön gefunden, weil sie stets mit Geräusch verbunden"

Wilhelm Busch

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Gruß LOBO...

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I´m not old, i´m a RECYCLED Teenager

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