Donnerstag hat mich auf der BAB ein Zylonenkreuzer mit Anhänger aus Schweden überholt. (Goldwing) Ich hab immer noch im Kopf, daß ein Mopped mit Anhänger nur 60 fahren darf, demzufolge auf der Bahn eigentlich gar nichts zu suchen hat. Oder liege ich da ganz falsch? Ist ja schon ein paar Tage her mit dem Lappen und wer tüddelt sich da schon n Tender ans Mopped.... Nebenbei wars noch im Überholverbot für LKWs, Busse und PKW mit Anhänger, aber das wars ja alles drei nicht.
Auf der BAB dürfen Fahrzeuge fahren, die in der Ebene 60 km/ h erreichen oder überschreiten können. So ähnlich heißt das. Dürfte auf das Goldschwein zutreffen. Kräder mit Hänger dürfen 60 km/h schnell fahren. Damit ist die Autobahn für Kräder mit Hänger frei.
Die 60er Regelung stammt noch aus Zeiten, wo die Autobahn mit Fahrzeugen mit 40 in der Ebene befahren werden durfte und ein Lastwagen 120 PS hatte. Da fiel das nicht weiter auf. Gesamt sind diese Regelungen allesamt nicht mehr zeitgemäß. Ein Fahrzeug mit 60 auf der Autobahn zwischen lesend dösenden Lasterfahrern ist lebensgefährlich, wie ich aus eigener Erfahrung in div. Kleinwagen weiß.
Mir ist nur in Erinnerung, daß man eben schneller als 60 sein muß, daher gibts diese runden Schilder mit 61 für Baumaschinen ( Kräne) damit die dürfen. 60 reicht eben gerade nicht. Aber ich bin mir nicht sicher.
Bei den Baumaschinen dürfte das so geregelt gewesen sein, weil man sie nicht schneller haben will, ihnen aber dennoch die BAB ermöglichen will. Kleiner Kunstgriff quasi.
Zitat von http://dejure.org/gesetze/StVO/18.html(5) Auf Autobahnen ... beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen ... für a) Krafträder mit Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger, b) Zugmaschinen mit zwei Anhängern sowie c) Kraftomnibusse mit Anhänger oder mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, 60 km/h,
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. fuck you NSA
Zitat von http://dejure.org/gesetze/StVO/18.html(5) Auf Autobahnen ... beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen ... für a) Krafträder mit Anhänger , ... 60 km/h,
Absurd, schließt sich aber nicht aus:
Vorbedingung: Muß schneller können, darf dann aber doch nur 60.