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Dieses Thema hat 6 Antworten
und wurde 484 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
Erdgasjochen Offline




Beiträge: 1.005

20.01.2014 20:40
Leserpistole + rauswinken auf Autobahn Antworten

Moin zusammen!
Wirklich kein Scherz! 1. April ist auch nicht!
Vorige Woche BAB 44 Richtung Bochum, auf der höhe Kreuz 44/43.
Erst 100 dann 80Km/h erlaubt, Richtung Bochum sind zwei Spuren, die Linke geht zuende und mündet in die 1. Spur.
Genau da stand die Polizei mit zwei Bullys und waren am Lesern und haben die zu schnellen PKWs auf die endende Linke Spur rausgefunden! Mal abgesehen das man überhaut auf einer Autobahn rausgewunken wird und nicht auf einen Parkplatz usw. Es gibt dort überhaut keine Möglichkeit wieder zu beschleunigen um in den fliesenden Verkehr zu kommen.

Gruß Jochen, der nicht Gelesert wurde

>>>>3 Platten Nudeln und ein Pferd aus der Bretange, machen noch lange keine Lasagne <<<<

Caboose Offline




Beiträge: 12.895

20.01.2014 23:46
#2 RE: + rauswinken auf Autobahn Antworten

Zitat von Erdgasjochen im Beitrag #1
Leserpistole ... und waren am Lesern ... Gruß Jochen, der nicht gelesert wurde


Und wenn sie nicht gestorben sind,
so lesen sie noch heute ... ob mit
oder ohne Überhaut ...

... liebe Leser!

Gruß, Caboose
.

.
Jeder schließt von sich auf andere und beachtet dabei nicht, daß es auch anständige Menschen gibt!

Zephyr ( gelöscht )
Beiträge:

21.01.2014 07:07
#3 RE: Leserpistole + rauswinken auf Autobahn Antworten

Das passiert leider immer häufiger, allerdings nie in normalen Bereichen, sondern immer an Verengungen, in Kreuzen usw. Die Opfer werden dann auf gesperrte Flächen und Spuren geleitet.
Da an solchen Stellen meistens 60 oder weniger gilt, meint man, den Fahrern danach das Einfädeln zumuten zu können.
Es käme da mal darauf an, sich zu beschweren, vor allem, wenn es dadurch zu Gefährdungssituationen kommen sollte.

Sowas ist allerdings sehr schwer.

Ich habe mal den Fahrer eines Radarwagens der Polizei angezeigt, damals via der neuen Internetwache auf elektronischem Weg. Sauber dokumentiert mit Fotos und Zeugen. Dieser stand in einer Baustelle in einem Auffahrt und verdeckte mit seiner Dreckskiste die Sicht auf den einfädelnden Verkehr oder umgekehrt auf den fließenden Verkehr der BAB.
Gefährdung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr usw usw, da kam gut was zusammen.

Letztlich hat man mich genötigt, die Anzeige gegen den "Kollegen" zurückzuziehen. Erst ein Anruf des bearbeitenden Polizisten mit Beschönigungsversuchen (alles für IHRE Sicherheit heul, heul), später etwas heftiger.

Daraus gelernt habe ich, solche Anzeigen nicht mehr bei den Betroffenen selber, sondern gleich bei der Staatsanwaltschaft zu machen. Da ist das Interesse nicht so groß, alles gleich niederzuschlagen.

C4

Muck Online




Beiträge: 8.524

21.01.2014 15:11
#4 RE: Leserpistole + rauswinken auf Autobahn Antworten

Zitat von Zephyr im Beitrag #3
Daraus gelernt habe ich, solche Anzeigen nicht mehr bei den Betroffenen selber, sondern gleich bei der Staatsanwaltschaft zu machen. Da ist das Interesse nicht so groß, alles gleich niederzuschlagen.

Das is aba auch keine Erfolgsgarantie. Ich hab einmal eine Tante vom BfArM wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs und der Bestimmung dazu bei der StA Bonn angezeigt. Die hatte am 1. Juli 2009 an der Uni Bonn einen Vortrag gehalten: Behauptete Heilmitteleigenschaft ist wissenschaftlich belastbar nachzuweisen. Toxische Wirkung einer Substanz schließt Heilmitteleigenschaft aus.

Am 22. Juli 2009 hat die selbe Dame einen Bescheid erlassen, auf Briefpapier des BfArM. Nikotin hätte Heilmitteleigenschaft, weils giftig ist. Den Bescheid hams an allerhand Ämter weitergeleitet, die dann Importeure und Händler von Nikotinliquid damit schikaniert hat.

Beim Staatsanwalt hat sie sich ausgeredet, sie hätte die Rechtslage nicht gekannt. Ich hatte leider erst nachträglich vom Vortrag am 1. Juli erfahren und den nachgeschoben. Der Staatsanwalt zog es vor, der Dame zu glauben und das Ermittlungsverfahren einzustellen. Begründung: Wegen eines möglicherweise irrtümlichen erlassenen rechtswidrigen Bescheides ist eine Verurteilung nicht mit Sicherheit zu erwarten.

Caboose Offline




Beiträge: 12.895

21.01.2014 16:30
#5 RE: Leserpistole + rauswinken auf Autobahn Antworten

Einerseits, seit wann schützt Unwissenheit
vor Strafe? Da könnte sich jeder herausreden!

Andererseits, unter Juristen ist bekanntlich
fast alles möglich, auch das genaue Gegenteil.

Gruß, Caboose
.

.
Es ist immer wieder faszinierend, über Dinge zu staunen, die anderen Menschen Freude bereiten.

Muck Online




Beiträge: 8.524

21.01.2014 16:36
#6 RE: Leserpistole + rauswinken auf Autobahn Antworten

Zitat von Caboose im Beitrag #5
Einerseits, seit wann schützt Unwissenheit vor Strafe? Da könnte sich jeder herausreden!

Immer schon, sofern ma Beamter is.

Amtsmissbrauch is a Vorsatzdelikt. Die dürfen so lang Amt missbrauchen, bis ma ihnen nachweist, dass sie es absichtlich tun.

In diesem Fall hätt ma ihr beweisen müssen, dass sie die Rechtslage sehr genau kannte. Das wär gegangen mit dem Vortrag, weil von dem gabs eine Präsentation im Netz. Die hab ich leider zu spät gefunden.

Alladinx wird sich die Dame beim nächsten Mal schwer tun zu behaupten, ich hab nix gewusst. Denn da der Staatsanwalt ermittelt hat, is ihr jezz die Rechtslage positiv bekannt.

Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.248

21.01.2014 20:35
#7 RE: Leserpistole + rauswinken auf Autobahn Antworten

Das machen diese Vollpfosten in den grünen Autos bei uns sogar aufm 2 spurigen Stadtring WÄHREND DES BERUFSVERKEHRS, einfach mal jemand rausziehn und schon stehst 10 Minuten im Stau, weils a ganze Spur blockieren mit Ihrer Wichtigtuerei

Nix Neues aber zum

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