ich verkaufe ja meine Clubman und habe gestern eine lustige E-Mail-Anfrage aus Belgien bekommen. Vermutlich übersetzt mit irgendeinem Onlineübersetzer (google?). Ich zitiere:
"Haben Sie die Aufnahmebescheinigung und das europäische Übereinstimmungszeugnis? [...] Ist es möglich, es auf einer kurzen Strecke zu versuchen?"
Dazu ergeben sich aus meiner Sicht drei Fragen:
1.) Was soll das sein, eine "Aufnahmebescheinigung" und ein "europäisches Übereinstimmungszeugnis"? 2.) Versuch macht kluch... er meint eine Probefahrt, denke ich. Was, wenn er sich unterwegs langmacht? Kann ich mich da gegen Verluste am Motorrad und gegen Erhöhung von Versicherungsbeiträgen absichern? 3.) Ist ein Verkauf nach Belgien problemlos möglich oder überwiegen Schwierigkeiten und Aufwand, so dass ich besser warte, bis der nächste Interessent aus Deutschland vorbei kommt?
Danke für eure Einschätzung. Vielleicht hat ja auch jemand hier Erfahrung damit?
1 und 3 sind kein Problem - er will wohl nur sicher sein daß das Mopped komplette und korrekte Papiere hat. Die Anmeldung in Belgien wäre sonst unwitzig.
2 ist schon eher schwierig, wie bei jedem Verkauf. Wenn er wem reinknallt ist Deine Haftpflichtversicherung zuständig, wenn er bei der Probefahrt das Schätzchen verbeult ist das Privatsache.
Und überhaupt, mann ey! Eine Clubman verkaufen...
.................................................. Pit (Gewinner im genetischen Roulette - meine Eltern wollten eigentlich eine Waschmaschine)
CoC = Certificate of Conformity = Übereinstimmungspapiere. Hat die Clubman vermutlich noch nicht, da es die flächendeckend erst ab 2003 gab.
°gegen Verluste am Motorrad und gegen Erhöhung von Versicherungsbeiträgen° kannst du dich auch bei einem deutschen Käufer auch nicht anders absichern als bei einem Belgier.
Grundsätzlich ist der Verkauf ins Ausland für den Verkäufer immer problemlos. Seite etwaigen Zulassungsprobleme betreffen dich ja nicht mehr. Du solltest das Motorrad aber unbedingt abgemeldet verkaufen.
Also ich würde - sofern du dem Belgier wohl gesonnen sein möchtest - ihm alle vorhandenen Unterlagen in Kopie zusenden. Damit soll er auf seine Zulassungsbehörde gehen und dort fragen, ob diese Unterlagen ausreichen. COC hat die Clubbi nämlich sicher nicht und die Franzosen fordern dann immer noch Unterlagen vom Importeur.
Thema Ausfuhrkennzeichen: seit 1.7.2010 muss man auch für ein Ausfuhrkennzeichen Steuern zahlen. Die
Thema Probefahrt: Wenn er sich langmacht, hast du Beulen in der Clubbi, egal ob er Belgier oder Eskimo ist!