Ich benötige eure Hilfe. Gerne würde ich die LSL Remus Edelstahl-Auspuffanlage an meine W650 verbauen. Die Anlage würde ich gerne über Deutschland beziehen, da diese dort viel preiswerter zu haben ist. Da ich aber in der Schweiz wohne ist es oftmals so, dass für die Auspuffanlage nebst der EG ABE auch noch eine Eignungserklärung nötig ist. Nach Rücksprache mit meiner Prüfstelle kann jedoch auf diese Eignungserklärung verzichtet werden, wenn alle benötigten Informationen für die Zulassung bereits in der EG ABE enthalten sind. Nun zu meiner Frage, hat jemand von euch die EG ABE für die W650 / Bj. 99 zur Hand und würde mir diese zustellen, so dass ich bei der Prüfstelle die notwendige Klärung vornehmen kann. Vorab vielen Dank für eure Hilfe.
Vielen Dank für deine Rückmeldung. In der Zwischenzeit habe ich eine EG - Genehmigung erhalten, was mir sehr weiter geholfen hat. Als Information für alle Interessierten. Zumindest bis Baujahr 2003 ist kein Abgasgutachten notwendig, mit der EG - Genehmigung ist eine legale Zulassung im Strassenverkehr gegeben.
EG - Genehmigung habe ich als PDF bei mir liegen. Ich habe die Genehmigung mit unserer Prüfstelle (Schweiz) angeschaut, diese hat mir bestätigt, dass dieses für die gesetzeskonforme Zulassung genüge. Soviel ich weiss ist in der Datenbank die EG - Genehmigung nicht vorhanden. Ich kann gerne (versuchen) dieses in die Datenbank abzulegen.
Ich werde die EG - Genehmigung für die W650 gerne an Falcone schicken.
Ich denke damit sollte es kein Problem die Remusanlage bei "euch" einzutragen... ihr habt da bezüglich Auspuffanlagen, soviel ich weiss, nicht ganz so strenge Vorschriften wie in der Schweiz. Unter Umständen wird sogar eine Schweizer Typengenehmigung verlangt und das obwohl das EG - Gutachten vorhanden ist... wie auch immer, werde die Genehmigung an Falcone schicken, wenn es den Mitgliedern hier eine zusätzliche Hilfe ist... umso besser
Ich habe die ABE mir nun mal angeschaut. Es ist eine normale EG-Genehmigung, das heißt also, dass man den Remus-Auspuff damit an der W650 ohne Kat (also bis einschließlich Modelljahr 2003) betreiben darf, ohne ihn eintragen lassen zu müssen. Die Genehmigung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen (was allerdings unüblich ist). Interessant ist noch, dass die Krümmer nicht festgeschrieben sind. Man kann also sowohl die Töpfe an Serienkrümmern (die man dann wohl per Flex von den Originaltöpfen befreien muss) als auch an Zubehör-Krümmern betreiben, z.B. von Remus oder von anderen Herstellern. Das Verlegen der beiden Krümmer auf eine Seite, z.B. für eine Scrambler-Anlage wäre demnach legal. Das reduzieren auf einen Topf jedoch nicht.