meine Schwiegereltern wollten umziehen und haben sich eine Wohnung gesucht. Während der Besichtigung war die Wohnung noch bewohnt, Mängel wurden nicht erwähnt. Ein Mietvertrag wurde unterschrieben, der am 01.08. anfangen soll. Dann zog der Vormieter aus und die Wohnung wurde von meinen Schwiegereltern zum Maß nehmen für die Möbel besucht. Dabei traten mehrere Mängel zu Tage, unter anderem ein wohl offensichtlich schon länger existierender erheblicher Wasserschaden mit Schimmelbildung. Meine Schwiegereltern haben daraufhin die Wohnung zunächst am 05.07. mit sofortiger Wirkung gekündigt (Einschreiben mit Rückschein). Auf unseren Rat hin sind sie dann am 16.07. zum Mieterschutzbund gegangen und haben mit dem Anwalt dort die Wohnung dann fristlos gekündigt mit der Begründung, dass die vorhandenen Mängel vor Vertragsabschluss verschwiegen wurden (arglistig).
So weit so gut. Jetzt meine Frage: Bis heute (13.08.) ist kein formeller Widerspruch zu den beiden Kündigungen seitens des Vermieters erfolgt. Gibt es eine Frist, in der der Vermieter der Kündigung widersprechen muss? Ist die Kündigung also jetzt durch oder müssen meine Schwiegereltern doch noch Miete zahlen für die nicht genutzte Wohnung?
und wech isser, der ganzjahresfahrer --- Oberhausen - Woanders is auch Scheisse
Ihr habt doch einen Anwalt dran - ich würde den fragen... Er müßte das juristisch einwandfrei beantworten können, das ist kein neuer Fall, das ist zu dieser sache zugehörig und sollt eim Preis enthalten sein... Kurzer Anruf!!
Mal drei Fragen: 1. Du schreibst, dass es von der Vermieterseite keinen formellen Widerspruch gab. Ist denn ein nicht-formeller erfolgt? Habt Ihr mit dem potenziellen Vermieter gesprochen? Vielleicht ist das doch schon alles in trockenen Tüchern für Euch und der Vermieter hat nur keine Bestätigung der Kündigung verschickt..
2. Habt Ihr mit dem Anwaltsschreiben und der fristlosen Kündigung um eine Bestätigung der Kündigung gebeten? Wenn nicht, würde ich das nachholen, gleichzeitig formulieren, dass wenn Ihr innerhalb einer Frist von ca. 2 Wochen nichts von denen hört, Ihr davon ausgeht, dass die Kündigung akzeptiert ist.
3. Könntet Ihr irgendwie erkennen, ob der Vermieter versucht, die Wohnung anderweitig zu vermieten? Daraus könnte man ableiten, dass sie die Kündigung akzeptiert haben.
Der Mieterschutzbund sollte doch wissen, was zu tun ist. Da Du überhaupt nichts über das Verhalten des Vermieters geschrieben hast ... vielleicht ist doch alles in Ordnung.
Bei der Sachlage und dem Vorgehen, kann ich mir nicht vorstellen, dass da für Deine Schwiegereltern Schwierigkeiten entstehen.
Zitat von Bernd im Beitrag #2Ihr habt doch einen Anwalt dran - ich würde den fragen... Er müßte das juristisch einwandfrei beantworten können, das ist kein neuer Fall, das ist zu dieser sache zugehörig und sollt eim Preis enthalten sein... Kurzer Anruf!!
Das Problem ist, dass meine Schwiegereltern die Sache nicht so richtig darstellen können - vorsichtig ausgedrückt :) - und behauptet haben, dass der Anwalt vom MSB gesagt hat, dass es KEINE Fristen gibt. Das würde bedeuten, dass der Vermieter die Kündigung auch nach 3 Monaten oder 5 Jahren zurückweisen könnte. Das kann ich echt nicht glauben.
und wech isser, der ganzjahresfahrer --- Oberhausen - Woanders is auch Scheisse
Ist denn der Vertrag überhaupt wirksam geworden? Ich hätte parallel zur außerordentlichen fristlosen Kündigung auch gleich die Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung, hilfsweise wegen Irrtums erklärt. Damit wäre der Vertrag ex tunc unwirksam. Hat der RA das nicht gemacht? Wenn man so eine Sache 'nem Juristen übergibt, sollte das eigentlich Hand und Fuß haben.
Ansonsten würde ich mich jetzt einfach zurücklehnen. So wie ich das einschätze, müßte der Vermieter klagen. Und an Stelle des Vermieters würde ich das prozessuale Risiko nicht eingehen wollen.
Zitat Bis heute (13.08.) ist kein formeller Widerspruch zu den beiden Kündigungen seitens des Vermieters erfolgt. Gibt es eine Frist, in der der Vermieter der Kündigung widersprechen muss?
Jain,
das Zauberwort heißt "umgehend". Wenn der gute Mann also in Urlaub war, dann darfs etwas dauern. Ansonsten braucht der Anwalt, der das Kündigungsschreiben aufgesetzt hat, keine Frist zu setzen. Gekündigt ist gekündigt und fertig ab.
Macht Euch mal keinen Kopp, da die Wohnung nicht benutzt wurde und auch nicht benutzt werden wird, hat der Vermieter kaum eine Chance, Forderungen durchzusetzen. Daß er jetzt nicht brav antwortet und sagt: "Ok, Ihr habt Recht. Meine Wohnung ist scheisse!", das solltet Ihr ihm nicht so übel nehmen. So was ist menschlich. Wenn er wirklich selbst von den Mängeln nicht gewußt haben sollte, ist er eh aus allen Wolken gefallen.
Wurde denn schon eine Kaution bezahlt? Die muß dann ja auch noch wieder zurück.
"Das Eine tun, und das Andere nicht lassen" hat einer unserer Dozenten damals immer gesagt. Natürlich sollte man mit dem Vermieter gesprochen haben. Allerdings sollte man auch die Rechtslage kennen, wenn man nicht über'n Tisch gezogen werden will. Und wenn man die nicht kennt, muß man sich halt Hilfe holen.
Zitat von FloydPepper im Beitrag #10Ich hätte parallel zur außerordentlichen fristlosen Kündigung auch gleich die Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung, hilfsweise wegen Irrtums erklärt.
Ich glaube, der RA hat das auch gemacht. Er hat meines Wissens den Vertrag wegen arglistig verschwiegener Mängel fristlos beendet.
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