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Dieses Thema hat 8 Antworten
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 Motorrad
Falcone Online




Beiträge: 113.819

01.04.2013 08:25
Ab heute Tagfahrlicht erlaubt Antworten

Heute ist ja der Tag, an dem einige Gesetzesänderungen greifen: Änderung des Bußgeldkatalogs, verschärfte Strafen für Fahrradfahrer und es gibt auch neue Verkehrszeichen, dafür fallen alte weg.
Ab heute ist es auch zulässig, dass Motorräder auch innerhalb der EU mit Tagfahrleuchten fahren dürfen.

Paradoxerweise war es seit 2009 im EU-Recht erlaubt, Tagfahrleuchten am Motorrad zu montieren, jedoch durfte man sie nicht einschalten, weil dem der §17 der STVO entgegen stand, in dem es hieß, das Motorräder am Tag mit Abblendlicht fahren müssen. Tagfahrlicht war nicht erwähnt. Im nun neu gefassten §17 heißt es dazu: „Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.“ Krafträder ohne spezielle Tagfahrleuchte müssen nach wie vor mit Abblendlicht fahren.
(BMW und KTM hatten übrigens für ihre schon seit letztem Jahr auf dem Markt befindlichen Modelle mit Tagfahrleuchte Ausnahmegenehmigungen.)

Die damals heftig umstrittene Pflicht, dass Motorrädern auch am Tag das Licht einschalten müssen, gilt inzwischen seit 25 Jahren. Jetzt kann man – wie beim Pkw auch – die Erkennbarkeit eines Motorrades am Tage durch Verwendung von speziellen Tagfahrleuchten für Krafträder zu verbessern. Erlaubt sind ein oder zwei Zusatzleuchten mit spezieller Kennzeichnung (E-Prüfzeichen sowie die Kennzeichnung RL für „Running Light“) für Krafträder, die auch mit LED-Leuchtmitteln ausgestattet sein müssen.

Über das Ziel hinausgeschossen ist man jedoch damit, den Anbau von Tagfahrleuchten an das Vorhandensein von LED-Rückleuchten und LED-Blinkern zu koppeln.
Die meisten modernen Motorräder haben die zwar serienmäßig oder man kann sie gegen Aufpreis ordern, aber es gibt doch noch einige, wie auch die W800, die sowohl im Rücklicht als auch in den Blinkern noch die guten alten „Glühbirnen“ verwenden. Um hier ein Tagfahrlicht anzubauen, müssen also Rücklicht und Blinker mit ausgetauscht werden.
LED-Leuchtmittel, die man anstelle der Glühlampen einsetzen kann, gibt es zwar, aber die Blinker und Das Rücklicht sind nicht für diese Leuchtmittel geprüft und somit ist das unzulässig.
Begründet wird diese Umrüstungspflicht auf LED übrigens – wie auch bei der Einführung des Tagfahrlichtes überhaupt - mit den durch eine Studie der BASt nachgewiesenen geringeren allgemeinen Energiekosten durch die Kraftstoffeinsparung, nicht zuletzt, weil nun auch tagsüber das Rücklicht nicht mehr mitbrennt. Was wiederum ein Vorteil für die nun bessere Sichtbarkeit des Bremslichtes darstellt.

Also, falls es hier überhaupt jemand vor hat: Umbau der W auf Tagfahrlicht nur zulässig bei gleichzeitigem Austausch von Rückleuchten und Blinkern gegen LED-Rücklichter und –Blinker

Hier die Anbauvorschriften:
Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:
• Montageort: Fahrzeugfront
• Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
• Anbringung bei einer Leuchte mittig
• Abstand zwischen den Leuchten bei Verwendung von zwei Leuchten: symmetrisch, mindestens 100 mm, maximal 600 mm
• Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
• Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
• Die Leuchten müssen eine (E)-Nummer und die Bezeichnung RL tragen.

Grüße
Falcone

Serpel Offline




Beiträge: 48.441

01.04.2013 08:40
#2 RE: Ab heute Tagfahrlicht erlaubt Antworten

Und so weit ich weiß, besteht neu auch eine Reserveleuchten Mitführungspflicht. Generell für alle Leuchtmittel am Fahrzeug. Also auch zum Beispiel für das blaue Lämpchen des Fernlichts im Armaturenbrett.

Ich hab den Satz schon beinahe zusammen gesammelt, fehlt nur noch ein Lämpchen für den Blinker hinten links.

Gruß
Serpel

Falcone Online




Beiträge: 113.819

01.04.2013 08:45
#3 RE: Ab heute Tagfahrlicht erlaubt Antworten

Ja, da treten hier gerne solche Änderungen in Kraft, wie letztes Jahr auch das neue Motorradkennzeichen. 1. April und 1. Juli sind die bevorzugten Daten für Gesetzesänderungen. Die werden schon wissen, warum ...

Grüße
Falcone

Serpel Offline




Beiträge: 48.441

01.04.2013 09:02
#4 RE: Ab heute Tagfahrlicht erlaubt Antworten

Ihr habt da ja seltsame Termine ...

Gruß
Serpel

Falcone Online




Beiträge: 113.819

01.04.2013 09:14
#5 RE: Ab heute Tagfahrlicht erlaubt Antworten

Zitat
Und so weit ich weiß, besteht neu auch eine Reserveleuchten Mitführungspflicht.


Die besteht doch schon seit 1992 und wurde aus der damaligen DDR-Gesetzgebung übernommen.
Für Motorräder gilt sie aber nicht.

Grüße
Falcone

Brundi Online



Beiträge: 33.312

01.04.2013 09:26
#6 RE: Ab heute Tagfahrlicht erlaubt Antworten

Zitat von Falcone im Beitrag #1
Heute ist ja der Tag, an dem einige Gesetzesänderungen greifen:



Alles rechtzeitig zum 1. April!

Grüße
Monika

Serpel Offline




Beiträge: 48.441

01.04.2013 09:34
#7 RE: Ab heute Tagfahrlicht erlaubt Antworten

Und dabei habt ihr vermutlich noch nicht mal das Interview mit Horst M. Pasulke zur Einführung der LED-Blinker-Pflicht gelesen.

Gruß
Serpel

nobbi2 Offline



Beiträge: 505

01.04.2013 12:40
#8 RE: Ab heute Tagfahrlicht erlaubt Antworten

Du als Schweizer mit SS1000R bist ja von den Regeln ausgenommen Serpel. Der Schweizer Generalimporteur hat für dieses Modell eine Ausnahmegenehmigung erwirkt, weil eine LED-Leuchte bei Lichtgeschwindigkeit keine erkennbaren Vorteile mehr bringt.

....alles Gute, wird schon ....

Serpel Offline




Beiträge: 48.441

01.04.2013 12:54
#9 RE: Ab heute Tagfahrlicht erlaubt Antworten

Wir dürfen hier zwar nur 80, dafür aber ganz ohne Blinker. Mir wär’s lieber umgekehrt.

Gruß
Serpel

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