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Dieses Thema hat 8 Antworten
und wurde 739 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
Mol Offline




Beiträge: 503

18.03.2013 22:15
Kennzeichenbreite Antworten

Hallo,

hier gibt es doch Experten für Zulassungsfragen.

Was bekommt ein 125er Leichtkraftrad ohne Begrenzung auf 80 km/h für ein Kennzeichen?

Ein verkleinertes Leichtkraftradkennzeichen oder ein "normales" Motorradkennzeichen, d. h. wahlweise das alte oder auch das neue, das es erst seit letzem Jahr gibt ?

Hintergrund: Hab mir ne 125er Honda Innova als Zweitkrad für den Arbeitsweg zugelegt.

Danke ....

Sonnenfürst Offline




Beiträge: 5.471

18.03.2013 22:18
#2 RE: Kennzeichenbreite Antworten

Du bekommst das Kennzeichen wie ein Motorrad auch,da du es auch als 125er Motorrad,bzw. Roller fährst.

Das heist meines Wissens statt Kraftrad auch Kraftroller.

Falcone Online




Beiträge: 113.673

19.03.2013 08:18
#3 RE: Kennzeichenbreite Antworten

Das ist so nicht ganz richtig.
Ausschlaggebend ist die Bezeichnung unter J in der Zul.Besch. I. (zweite Zeile, ganz links)
Steht dort als Fahrzeugklasse "Leichtkraftrad", so bekommst du ein "verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen" nach Anlage 4 FZV, unabhängig von der angegebenen Höchstgeschwindigkeit. Das wird allgemein "Leichtkraftradkennzeichen" genannt, hat eine Höhe von 130mm und eine Breite von maximal 255 mm
Das Leichtkraftrad definiert sich über Leistung und Hubraum (§2 FZV, Abs. 10): Nicht mehr als 11 kw und mindestens 50 aber maximal 125 ccm. Es definiert sich nicht über die Höchstgeschwindigkeit.
Aber da sind sich selbst die Zulassungsbehörden oftmals nicht sicher

Steht trotz 125 ccm unter J "Kraftrad mit Leistungsbeschränkung (mLb)" so bekommst du ein "großes Kennzeichen" nach Anlage 4 FZV,das sog. Kraftradkennzeichen, Höhe 200mm, Breite von 180 bis 240mm.
Das alte zweizeilige Kennzeichen gibt es für Krafträder nicht mehr.

Grüße
Falcone

Erdgasjochen Offline




Beiträge: 1.002

19.03.2013 20:13
#4 RE: Kennzeichenbreite Antworten

Moin zusammen!
Für unseren 125er Piaggio Fly Roller konnten wir uns die Kennzeichengröße aussuchen. Motorrad oder 125er Größe.
Haben 125er genommen, die andern können ruhig sehen das sie von einem 125er "versägt" wurden
Gruß Jochen, der erst fährt wenn der Regen das Salz weg gewaschen hat!

piko Offline




Beiträge: 16.462

19.03.2013 20:29
#5 RE: Kennzeichenbreite Antworten

Gerade in der Umschau(mdr) gesehen ... in der Schildermacherei hat's mafiöse Strukturen ... u.a. weil die Gewinnspannen bei bis zu 1000% betragen ...

piko

warum einfach, wenn's auch kompliziert geht

Mol Offline




Beiträge: 503

19.03.2013 21:45
#6 RE: Kennzeichenbreite Antworten

Zitat
Das ist so nicht ganz richtig.
Ausschlaggebend ist die Bezeichnung unter J in der Zul.Besch. I. (zweite Zeile, ganz links)
Steht dort als Fahrzeugklasse "Leichtkraftrad", so bekommst du ein "verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen" nach Anlage 4 FZV, unabhängig von der angegebenen Höchstgeschwindigkeit. Das wird allgemein "Leichtkraftradkennzeichen" genannt, hat eine Höhe von 130mm und eine Breite von maximal 255 mm
Das Leichtkraftrad definiert sich über Leistung und Hubraum (§2 FZV, Abs. 10): Nicht mehr als 11 kw und mindestens 50 aber maximal 125 ccm. Es definiert sich nicht über die Höchstgeschwindigkeit.
Aber da sind sich selbst die Zulassungsbehörden oftmals nicht sicher

Steht trotz 125 ccm unter J "Kraftrad mit Leistungsbeschränkung (mLb)" so bekommst du ein "großes Kennzeichen" nach Anlage 4 FZV,das sog. Kraftradkennzeichen, Höhe 200mm, Breite von 180 bis 240mm.
Das alte zweizeilige Kennzeichen gibt es für Krafträder nicht mehr.

Grüße
Falcone



Danke, Falcone, für deine Auskunft.
Habe die 125er Innova heute angemeldet.

Bei mir ist "Leichtkraftrad" eingetragen. Trotzdem hatte ich die Wahl: altes zweizeiliges Kennzeichen, neues Kraftradkennzeichen oder kleines Leichtkraftradkennzeichen !!!

Leichtkraftradkennzeichen wollte ich nicht, da wird man ja nicht für voll genommen :-)
Am liebsten wäre mir das alte zweizeilige gewesen. Jedoch, bei meinem Wunschkennzeichen mit 2 Buchstaben und 2 Ziffern in der unteren Zeile wäre das Schild mind. 25 cm breit geworden. Engschrift genehmigen sie nicht. Da hab ich mich dann doch für die neue Variante mit der kleineren Schrift entschieden. Ist jetzt 22 cm breit.

Das wird wohl in jeder Zulassungsstelle anders geregelt ...

VG
Markus

pelegrino Online




Beiträge: 51.606

19.03.2013 22:25
#7 RE: Kennzeichenbreite Antworten

Zitat
...Schildermacherei...

Es gab doch mal einen schönen Link hier, zu einer Behindertenwerkstatt, die Kennzeichen für kleines Geld und 'n guten Zweck fertigen, und die dann ruckzuck per Versand zum Auftraggeber geschickt werden !

"Zweifel ist der Weisheit Anfang."
René Descartes

Falcone Online




Beiträge: 113.673

20.03.2013 07:58
#8 RE: Kennzeichenbreite Antworten

Ich erlebe auch immer wieder, dass die Zulassungsstellen sich überhaupt nicht mehr auskennen. In Marburg haben sie Stein und Bein geschworen (nach fast einem Jahr), dass Saison und vier Zeichen (zwei Buchstaben, zwei Zahlen) nicht auf ein 18er Kennzeuichen passt und ich ein 20er nehmen müsste. Als ich das korrekt geprägte 18er dann den Damen vorlegte, haben sie sich sogar freundlich bedankt: Das hätten sie nicht gewusst.

Fakt nach der Gesetzeslage ist jedoch, dass die alten Kennzeichen für Motorräder nicht mehr ausgegeben werden dürfen. Die FZV schreibt ganz klar das neue Kennzeichen für Motorräder vor - und Fakt ist auch, dass die kleinen Kennzeichen nur für Leichtkrafträder mit Lb sind (max 11kw).
Aber wenn es bei dir noch anders gehandhabt wird, ist ja gut. Man profitiert ja auch öfters vom Unwissen

Das 22er Kennzeichen wäre jedoch nicht nötig gewesen - da wäre auch ein 18er gegangen

Grüße
Falcone

Sonnenfürst Offline




Beiträge: 5.471

20.03.2013 08:03
#9 RE: Kennzeichenbreite Antworten

Kompliziert.Aber Danke für die Info.

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