Wir kommen dem Zeitpunkt langsam näher, dass ich mal eine vergammelte W650 "im Forum" aufarbeite. Ist vielleicht auch interessanter, als eine Güllepumpe.
Was mir spontan auffällt: Ochsenaugen sind eigentlich nur bis Bj. 87 ausschließlich vorne montiert eintragungsfähig und die Dose hinten drauf scheint mir ein Gasmaskenbehälter aus dem 2. Weltkrieg zu sein.
ich wage mal zu behaupten, dass auch 3k deutlich zu viel wären für den schrotthaufen. wenn die auch technisch so verwahrlost ist, wie sie optisch den eindruck macht (wobei ich ratbikes durchaus manchmal ganz hübsch finde), hättest du mit dem teil reichlich arbeit.
Wie kann denn dieser Schrotthaufen € 3.000,- wert sein (geschweige denn 3.500,-), wenn ein sehr gepflegtes Fahrzeug mit 7.800 Kilometer auf der Uhr für € 3.800,- angeboten wird??? http://www.motoscout24.de/Public/Detail.aspx?id=drogidtgiw
Ich halte einen Preis von 1.000,- bis max. 1.500,- Euro für angemessen - vorausgesetzt, die Maschine ist technisch absolut in Ordnung (was ich nicht glaube). Ich würde mal unterstellen, dass eine Frage nach dem Serviceheft die Konversation nachhaltig stören würde...
Das Gesetz ist aber inzwischen geändert und in der Sache ganz eindeutig. Da geht nix. Aber das der TÜV sich manchmal nicht auskennt und man das ggf. ausnutzen kann, ist nicht so neu.
Im Gesetz heißt es seit 1.4.2000: §54 (1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Das wurde also klipp und klar nachgebessert. Aber im Internet hält sich so was natürlich oft sehr lange.
Auf jeden Fall ist so ein Papier gut, um vor Ort erst mal einen Polizisten zu verunsichern