Zitat von smack...und genüsslich die verdreckte windschutzscheibe besprühte.
ich redete auch nicht vom heckfenster. du outest dich hier zum totalen verkehrsrübel! haste immer noch sommerreifen drauf? naja die transporterfahrer wie im BILD-klischee. völlig übermüdet, mit 180 auf der autobahn, absolut überladen mit eiem meter abstand zum vordermann, natürlich mit sommerreifen und total verdreckten scheiben. eventuell noch ein paar schnäpschen intus.
hab ich was vergessen?
ne mit der kamera mein ich echt ernst. und ich kann mir vorstellen, dass dich dieses erlebnis doch etwas mitnimmt. für mich eine horrorvorstellung.
Zitat von 3-Rad Jörg wenn du mal richtig liest, müßtest du eigentlich mitbekommen, das ich meine Mitschuld gar nicht bestreite.
habe ich ja auch nie bestritten, allerdins hast du später gesagt, das du damit hervorragend alleine einparken kannst - ich wollte ja eigentlich nur daraufhinweisen das du von rechts und links wegen jemanden zum einwinken haben müsstest sobald du den rückwärtsgang einlegst.
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
Letztes Jahr hatte ich meine KMX mit dem Sprinter über´n Haufen gefahren, weil ich Dussel sie hinter den Kasten gestellt hatte. War trotz Fenster nicht zu sehen.
Die Stvo gilt nicht in meiner privaten Einfahrt. Anders wäre das auf dem Parkplatz der Firma. Da gelten nämlich die Regelungen der BG. Die noch viel ausführlicher ist als die STVO.
das blöde an solchen Sachen ist immer die Beweislage. In 95% der Fällen sind solche Crashs Auffahrunfälle. Wenn also einer rückwärts setzt und es bummst und der andere hat dort vorher nicht gestanden, also ist gerade erst angekommen, dann sagt der rückwärts setzende vor Gericht, der andere sei ihm reingefahren.
Wenn es dann keine Zeugen gibt, bleibt es beim Auffahrunfall. Diese Rechtssprechung ist unbefriedigen, hat aber den höchst praktischen Grund, daß eine Vielzahl der Auffahrunfaller sonst einfach behaupten, der vor ihnen stehende, hätte "spontan" den Rückwärtsgang eingelegt und wäre mit ihnen zusammengestoßen.
Pech für dat Mädel. Beim nächsten Kleinlaster hält se Abstand oder hupt wie verrückt.
Zitat von 3-RadDie Stvo gilt nicht in meiner privaten Einfahrt. Anders wäre das auf dem Parkplatz der Firma. Da gelten nämlich die Regelungen der BG. Die noch viel ausführlicher ist als die STVO.
Gruß Norbert
Solange Deine private Einfahrt für den allgemeinen Verkehr ungehindert zu erreichen ist, gilt dort auch ganz normal die Straßenverkehrsordnung. Das wird erst anders, wenn dort ein Tor ist, was geschlossen werden kann und zum Zeitpunkt des Unfalls auch geschlossen war.
Hast recht Wännä. Das hab ich auch gerade erserpelt.
Aber. In diesen Fällen gehen Gerichte und Versicherungen fast immer von einer 50:50 Schuld aus. Mit der Begründung, das beide die Sorgfaltspflicht gleichermaßen verletzt haben.
Zitat Aber. In diesen Fällen gehen Gerichte und Versicherungen fast immer von einer 50:50 Schuld aus.
Äh - ist es nicht eigendlich sowieso verboten in oder vor anderer Leute Ausfahrten zu parken??? Schließlich hat man sich ja so hinzustellen, das man andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert! ... Ich frage das deshalb, weil ich hier auch so nen "Experten" habe, der seinen Karren grundsätzlich vor meine Einfahrt stellt anstatt drei Meter weiter vor sein eigenes Grundstück! ... Was ich mit diesem Rindvieh schon für Diskussionen geführt habe ... zum Ko...!!!
Zitat Das Mädel hatte ja vielleicht schon Erfahrung.
Also wenn sie sogar schon ein KFT fahren darf, sollte man das heutzutage wohl annehmen ... ... aber was hattest Du denn mit der Dame so vor???
Schotte
Edit ruft noch: aber im öffendlichen Verkehrsraum ist solch Verkehr doch streng verboten!!!
_______________________________________________________________ Lieber ne gesunde Verdorbenheit, wie ne verdorbene Gesundheit!
als linkshänder lehne ich wörter mit recht, im sinne von richtig strickt ab.
also eigentlich meinte ich nichtparallel. das blöde dabei du musst dich jedesmal von einer keifenden oma, die mit einem kissen auf der fensterbank in der nachbarschaft nach dem rechten schaut, blöd anreden lassen, von wegen abgase und überhaupt.
dabei geht der ducatoauspuff vorne lotmässig nach unten.
Zitat von 3-RadHast recht Wännä. Das hab ich auch gerade erserpelt.
Aber. In diesen Fällen gehen Gerichte und Versicherungen fast immer von einer 50:50 Schuld aus. Mit der Begründung, das beide die Sorgfaltspflicht gleichermaßen verletzt haben.
Das Mädel hatte ja vielleicht schon Erfahrung.
Grúß Norbert
Hättstse halt mal fragen solln, obse schon Erfahrung hatte. Aber die kommt ja sicher wieder . . . .
Könnte ich so schön Cartoons malen, wie unser Sohn, dann malte ich jetzt ein kleines rothaariges Mädchen, was auf einem Riesenbulldozer um die Ecke kommt und n Lieferwagen platt fährt, von oben lässig ein Postpaket drauf wirft und dann sich quer durch das Haus wieder davon macht.
Aber eines ist dopch wohl klar: Wenn der Norbert direkt nach dem Austeigen nach dem Bumm Knall diesen Blick drauf hatte ... dann ist das gar kein Wunder, das die Posterin so schnell und verhandlungsbereit entfleuchte ... ...
Schotte
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