Zitat von FalconeDu bist schon so ein Dabbes, Wännä. Bei uns wird nur maximal ein Jahr zurückgedreht. Ich weiß nicht, wie sie es in eurem Bundesland handhaben. Grüße Falcone
Ja nee, iss klar.
Die haben mir jetzt nur bis 04/11 gegeben. Iss aber ok. Keine festgestellten Mängel, what want you more ?
Hierzu kann ich folgendes berichten: Mein Möppi ist eigentlich immer im Februar mit TÜV dran. Zwischenzeitlich hab ich auf Weicheikennzeichen 04/10 umgestellt.
Was, wenn ich nun pünktlich zum TÜV fahren will? Möppi nicht angemeldet! Was, wenn ich erst im April fahre? TÜV überzogen!
Also hab ich das Möppi in den VW-Bus gepackt und es im März vorgeführt.
Der Tüvvi hat dazu folgendes gesagt: Ich darf das Motorrad in einer solchen Konstellation im 1. Monat der Wiederzulassung im Verkehr bewegen, auch wenn der TÜV dann überzogen ist. Ich hätte also auch ohne Probleme im April vorfahren können! Jetzt weiß ich's!!
Bei Saisonkennzeichen gilt zum einen grundsätzlich der erste Monat nach der Saisonsperre, wenn der TÜV in die Sperre fällt. Das ist überall so. Und das mit dem Rückdrehen wird in jedem Bundesland anders gehandhabt. Vorgabe ist, dass die TÜV-Plakette so geklebt wird, dass sie wieder den gleichen Monat wie zuvor anzeigt - aber eben in zwei Jahren. Da das aber ziemlich unsinnige Konstellationen bei Überziehungen ergibt, wird sie teilweise gar nicht mehr zurückgedreht (z.B. Saarland) oder nur maximal ein halbes Jahr, oder maximal für ein Jahr (z.B. Hessen). In NRW hat man auch schon mal zwei Prüfungen hintereinander berechnet, das ist aber weder haltbar noch nicht rechtens und wohl auch inzwischen passé.
Eigentlich müsste man grundsätzlich gegen diese Vorgehensweise vorgehen, denn wenn ein Fahrzeug zum Datum X verkehrssicher ist, dann muss es auch die Plakette für zwei Jahre bekommen. Da muss das Gesetz eigentlich korrigiert werden. Aber was ist schon logisch ...
als ich das letzte mal einen polizeiwagen angehalten habe, war bei dem ein rücklicht kaputt .... sehr lustige Situation einen Polizeiwagen mit lichthupe und blinker rechts zum anhalten zu bewegen - anschließend hatte ich dan auf er kurvigen strecke auf der man schlecht überholen kann freihe fahrt
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
Hallo Leute Beim Saisonkennzeichen kann der TÜV das Datum aber auch vordrehen. Meine 1150GS hatte ich als Vorführer gekauft, zugelassen im Januar. Bei mir hat sie dann 04/10 bekommen und beim ersten TÜV hat der Prüfer von sich aus den nächsten Termin auf April geklebt. Auf meine verdutzte Frage hin antwortete er mir, es mache keinen Sinn Januar zu kleben, wenn ich laut Gesetz (siehe Falcone) im April erst fahren darf.
Na ja, mir ist es ziemlich wurscht. Schließlich muss der Gute ja einige Augen zudrücken. Da will ich ihn nicht mit Paragrafen provozieren. Aber versuchen kann ichs. Habs notiert. Danke!
Falcone war der Zeit voraus:seit 15.04.2010 wird nicht mehr zurückgeschossen...äh zurückgeklebt!Lt.Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft,Verkehr und Landesentwicklung wird gemäß Verkehrsminister Dieter Posch die ungerechte Regelung beendet(und wird bereits so praktisiert).Das bedeutet daß jeder der die Prüfung besteht auch die volle Plakettenlaufzeit erhält,unabhängig von der Überziehungszeit.