Das ist doch schon Gewohnheitsrecht dieses 64 jährigen Franzmannes! Wie kann man denn besser beweisen, daß man Autofahren kann, wenn nicht mit 40 Jahren Unfallfreiheit? Dem gehört ein Führerschein nachträglich ausgehändigt und eine Belobigung dazu! Dem Richter sollte man den Führerschein und das Richteramt abnehmen!
Gruß Monti
---------------------------------------------------- Nur Dilettanten überfallen eine Bank, wahre Kriminelle gründen eine!
Wenn er 40 Jahre unfallfrei fuhr, wozu dann einen Führerschein?
Welch besseren Beweis der Fahrtüchtigkeit gibt es denn sonst? So ein Führerschein ist doch nur Bürokratengeschiss und sagt im Grunde gar nichts aus, dient nur der Konditionierung und Disziplinierung. Das ist auch der wahre und einzige Grund, alle anderen Gründe sind vorgeschoben!
In meinen Augen wird dort jemand um der Staatsmacht Willen kriminalisiert, was mit Vernunft nicht zu erklären ist!
Gruß Monti
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Naja, wenn einer so "beratungsresistent" ist und so oft erwischt wurde und immer noch nicht einsichtig ist, dann darf die Staatsmacht m.E. durchaus auch mal heftiger reagieren. Ich möchte mir nicht vorstellen, wie in unserem Lande bestimmte Fahrer die mit Führerschein schon nix geregelt bekommen, ohne Führerschein am Steuer sitzen. Ich meine mich erinnern zu können, daß die Belgier bis in die 70er keinen Führerschein brauchten, entsprechend fuhren die auch...
Ich finde das Urteil sehr milde. Mich hatten sie damals schon eingesperrt, als ich das dritte Mal erwischt worden bin. Allerdings hat mich der Richter auch dazu verdonnert, den Führerschein innerhalb eine Frist vorzulegen - was irgendwie dann doch ganz gut war.
Zitat von Maggi Ich möchte mir nicht vorstellen, wie in unserem Lande bestimmte Fahrer die mit Führerschein schon nix geregelt bekommen, ohne Führerschein am Steuer sitzen.
Genau in diesen Worten liegt m.M. nach das Problem!
Ob mit oder ohne Führerschein ist zweitrangig, wenn der Betreffende nicht fähig ist ein Fahrzeug zu führen und damit Schaden anrichtet! Ist in dem gegebenen Fall aber nicht zutreffend! Die Fahrtüchtigkeit stellt sich nicht in der Momentaufnahme der Fahrprüfung zur Erlangung des Führerscheins sondern im täglichen Strassenverkehr!
In dem betreffenden Fall wird der Herr nicht wegen mangelnden Kenntnissen im Strassenverkehr verknackt, denn da ließ er sich nichts zuschulden kommen. Er wird wegen Nichteinhaltung des bürokratischen Wegs kriminalisiert!
Wenn Führerschein, warum der "Umweg" der Führerscheinprüfung über eine teure Fahrschule? Wieso die Prüfung nicht einfach so ablegen und gut ist? Lobbyismus???
Gruß Monti
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In Antwort auf:Ob mit oder ohne Führerschein ist zweitrangig, wenn der Betreffende nicht fähig ist ein Fahrzeug zu führen und damit Schaden anrichtet!
Ich denke beim heutigen Verkehrsaufkommen, sollte man vielleicht schon wissen was bestimmte Verkehrsschilder bedeuten und welche bestimmten Regeln im Straßenverkehr gelten. Setz mal einen 18 Jährigen in ein Auto (oder auf ein Motorrad), ohne daß er jemals vorher gefahren ist, mal sehen wie weit der kommt. Ich glaube der renitente Franzose ist nicht verknackt worden weil er ohne Führerschein gefahren ist, sondern daß er auch nach "20mal erwischt werden" immer noch nicht einsieht einen zu machen. Ein bißchen Regelung muß nun mal sein, oder ab wann willst Du jemandem, der ohne Führerschein fährt den Selbigen aushändigen, nach 2 Jahren unfallfrei fahren, nach 5 oder 10 ohne erwischt worden zu sein oder höchstens dreimal in 7 Jahren, oder wie? Das die Preise der Führerscheine heutzutage eine Frechheit sind, steht auf einem anderen Blatt.
Zitat von montcorbier Wenn Führerschein, warum der "Umweg" der Führerscheinprüfung über eine teure Fahrschule? Wieso die Prüfung nicht einfach so ablegen und gut ist? Lobbyismus??? Gruß Monti
Genau das habe ich 1973 versucht und drei lange Monate mit den Behörden gekämpft. Ich hatte eine Fahrschule, die bereit war, ihr Motorrad und den Wagen für den Prüfer zu stellen. Fahren konnte ich, Theorie hatte ich drauf.
Es ging hin und her und her und hin. Es endete mit einer "Vorladung" auf der Führerscheinstelle, wo mir ein Bürokrat schweinchenschlau klarmachte, daß das Problem die Versicherung bei der Prüfungsfahrt sei, die nur dann zustande käme, wenn es einen Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule gäbe.
Alternative:
Umrüstung eines Motorrades auf doppelten Pedalsatz (mit TÜV) für die Prüfung, eine Versicherung, die die Prüfungsfahrt versichere und einen irrsinnigen Prüfer, der sich auf dieses Spiel einließe.
Lobbyismus / Bürokratie
Alles der gleiche Müll.
So hat der 1er dann eben 150 Mark gekostet und der Schimmel gewiehert.
Komisch, Kaimann, da hast du wohl wirklich Pech gehabt. Denn grundsätzlich war das möglich. Es gab keine Verpflichtung, eine Fahrschule zu nehmen, bevor die Pflichtstunden kamen. Und die Versicherung musste nur bestätigen, dass das Fahrzeug auch bei Schul- und Prüfungsfahrten versichert ist. Bei Autos musste der Pedalsatz eingebaut und vom TÜV abgenommen sein, wenn z.B. der Vater die Schulung vornahm, was zuvor bei der Fühererscheinstelle zu beantragen war. Das hat es öfters gegeben bei uns. Ob es heute noch geht, weiß ich nicht, denke aber schon. Auch meine Tochter hat auf eigenem Gefährt die Prüfung gemacht, die Versicherung hat es auch lediglich bestätigen brauchen.
Na, ja, als die Pflichtstunden kamen, war es eigentlich weniger der Lobbyismus der Fahrschulverbände (die es ja damals noch kaum gab) sondern eher eine eklatante Zunahme der Unfallzahlen, der das Verkehrsministerium in leicht planlosem Aktivismus entgegenwirken wollte. Das führte dann zu solch netten Vorschriften wie eine Bremsung in Kurvenfahrt beim Motorrad vorführen zu müssen. Vermutlich hat der Lobbyismus der Fahrlehrer dann eher dagegen gewirkt, die Motorradhersteller sollen ja dafür gewesen sein
Was sollte eigentlich mit jemanden passieren, der (nur mal so als Beispiel) ohne Personenbeförderungsschein oder gar ohne Konzession 40 Jahre lang Taxi fährt ?
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"Es ist nicht wichtig, wie alt Du bist, sondern wie Du alt bist." Marie Dressler