In Antwort auf:Das beim Erwerb des B Führerschein man auch 125er fahren darf.
Ich bin da ja nicht mehr so gut informiert - aber wenn man derzeit den B erwirbt, stimmt das definitiv nicht. Maximal 50ccm und 45 km/h sind erlaubt. Auch das mit dem M kann ich nicht glauben, weil die anstehende EU-Vereinheitlichung, die bei uns aber erst 2012 greifen wird, weiterhin 16 Jahre als Mindestalter vorsieht, allerdings dann ohne die deutsche Einschränkung auf die 80 km/h.
125er kannst du nur mit dem alten 3er fahren, wenn er vor 1980 erworben worden war.
In Antwort auf:Ich bin da ja nicht mehr so gut informiert - aber wenn man derzeit den B erwirbt, stimmt das definitiv nicht. Maximal 50ccm und 45 km/h sind erlaubt.
Ausser man fährt ne Simson von vor der Wende
Wann ist den eigendlich der Zulassungs Stichtag
In Antwort auf:125er kannst du nur mit dem alten 3er fahren, wenn er vor 1980 erworben worden war.
Stichtag ist der 01.04.1980.
Gruß Jochen, der dann wohl doch ne Simson S53 M (M wie Mofa)zusammen bauen muss!
Wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten!!!