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Dieses Thema hat 3 Antworten
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Erdgasjochen Offline




Beiträge: 1.005

25.10.2008 20:02
Mofa Prüfbescheinigung Antworten

Moin zusammen!

Habe von zwei Sachen gehört:

1) Das die Mofa Prüfbescheinigung nächstes Jahr abgeschafft werden soll. Dafür soll der M Führerschein schon ab 15 Jahren gelten. (Mit Beifahrer)

2) Das beim Erwerb des B Führerschein man auch 125er fahren darf.


Was ist da dran

Gruß Jochen

Wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten!!!

Falcone Offline




Beiträge: 113.818

25.10.2008 20:10
#2 RE: Mofa Prüfbescheinigung Antworten

In Antwort auf:
Das beim Erwerb des B Führerschein man auch 125er fahren darf.


Ich bin da ja nicht mehr so gut informiert - aber wenn man derzeit den B erwirbt, stimmt das definitiv nicht. Maximal 50ccm und 45 km/h sind erlaubt.
Auch das mit dem M kann ich nicht glauben, weil die anstehende EU-Vereinheitlichung, die bei uns aber erst 2012 greifen wird, weiterhin 16 Jahre als Mindestalter vorsieht, allerdings dann ohne die deutsche Einschränkung auf die 80 km/h.

125er kannst du nur mit dem alten 3er fahren, wenn er vor 1980 erworben worden war.

Grüße
falcone

There ain´t no bugs on me!

Erdgasjochen Offline




Beiträge: 1.005

25.10.2008 20:50
#3 RE: Mofa Prüfbescheinigung Antworten

Moin Falcone!

Ja, dan wird das wohl alles ne "Wunsch" Ente sein

In Antwort auf:
Ich bin da ja nicht mehr so gut informiert - aber wenn man derzeit den B erwirbt, stimmt das definitiv nicht. Maximal 50ccm und 45 km/h sind erlaubt.

Ausser man fährt ne Simson von vor der Wende

Wann ist den eigendlich der Zulassungs Stichtag

In Antwort auf:
125er kannst du nur mit dem alten 3er fahren, wenn er vor 1980 erworben worden war.

Stichtag ist der 01.04.1980.


Gruß Jochen, der dann wohl doch ne Simson S53 M (M wie Mofa)zusammen bauen muss!

Wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten!!!

Falcone Offline




Beiträge: 113.818

25.10.2008 21:03
#4 RE: Mofa Prüfbescheinigung Antworten

In Antwort auf:
Wann ist den eigendlich der Zulassungs Stichtag


Meinst du die Erstzulassung von den Simsons?
Die müssen eine Erstzulassung (genauer: erste Inbetriebnahme) zur DDR-Zeit aufweisen.

Grüße
falcone

There ain´t no bugs on me!

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