heute ist mir was komisches passiert. Wir wollten grillen und haben dazu in unserem Garten unseren Holzkohlegrill angezündet. Am Anfang hats gequalmt. Als dann richtig Glut war, kam das Fleisch drauf. Dann hat es wieder gequalmt. Über diese Rauchbelästigung hat sich eine Nachbarin bei mir beschwert. Allerdings waren wir da schon mit dem Grillen fertig.
Drei Stunden später entdeckt ein anderer Mieter bei mir im Haus den noch glühenden Grill und schüttet noch ein paar Holzkohlen darauf, um auch zu grillen. Es hat gequalmt. Als die Glut fertig war, das Fleisch drauf. Es hat wieder gequalmt.
Die Nachbarin war ganz aus dem Häuschen, von wegen Rauch und Qualmbelästigung. Das sei nicht erlaubt. Ihre, zum trocknen aufgehängte Wäsche und auch sie selber würden schon nach Rauch stinken. Der Abstand von unserem Grill zu Ihrem Balkon sind ca. 15 Meter. Sie wollte sogar die Polizei anrufen. Leider musste ich dann grinsen. Das war für die Gute zuviel und sie ist fast hysterisch geworden. Sie würde das nicht dulden und blablabla.
Frage: darf man gillen? wenn es auch Geruchsemission macht?
Mieter dürfen von April bis September einmal monatlich auf Balkon oder Terrasse grillen. Die Nachbarn sind 48 Stunden vorher zu informieren (AG Bonn AZ: 6 C 545/96).
Dreimal im Jahr oder sechs Stunden im Jahr darf auf der Terrasse gegrillt werden ( LG Stuttgart, AZ: 10 T 359/96).
Das Grillen auf Holzkohlefeuer im Garten einer Wohnungseigentumsanlage kann nicht generell verboten werden. Fünfmal im Jahr ist Grillen erlaubt (BayObLG 2 Z BR 6/99).
Wenn der beim Grillen entstehende Qualm in konzentrierter Weise in Wohn- und Schlafzimmer unbeteiligter Nachbarn eindringt, ist dies eine erhebliche Belästigung und verstößt gegen die Vorschriften des Landesimmissionsschutzgesetzes. Das kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden (OLG Düsseldorf, AZ: 5 Ss (OWi) 149/95 - (OWi) 79/95 I).
Gruß der WWerner, der auch gegrinst hätte
Nun mit BMW R1100R Nr.: 368370 und Heeler SW Nr.: 53 flott unterwegs
das bedeutet also: ich darf schon grillen, wenn aber Rauch entsteht und sich jemand dadurch belästigt fühlt, kann er mich anzeigen und ich muß ne Strafe dafür bezahlen.
dieser Nachbar ist ein Depp. Der hat sich mit allen verstritten. Mit denen kann man nicht reden. Leider. Ankündigen hilft da auch nichts. Der fühlt sich immer, wirklich immer, im Recht.
du sollst ja net reden, du sollst ankuendigen. im april klingeln und sagen "gruess gott schoen, wir werden diesen sommer grillen." damit hast du es mindestens 48 stunden vorher angekuendigt (von max. zulaessiger vorlaufszeit wird nix gesagt) und bist im gruenen bereich.
nee im ernst. ich hatte auch eine nachbarin von dem kaliber. nix brachte die mehr aus der fassung als hoeflichkeit und korrektes benehmen ("guten tag, den samstag haben wir gaeste und werden im garten feiern, aber keine sorge, wir werden sicherstellen, dass sich die feierei im zulaessigen rahmen bewegt." konnte sie nur grimmig nicken dazu, und am samstag dann nicht ueber das gartenmaeuerchen maulen zu koennen hat ihr gewaltig gestunken. den rest vom jahr wurde sie angemessen ignoriert.
In Antwort auf:kommt auf die grösse der wäsche an!
ist ist recht klein und lecker anzusehen. Also optisch entpricht die Nachbarin nicht dem Klischee der Beißzange. Gar nicht. Aber so sieht man mal, daß man sich von Äußerlichkeiten nicht täuschen lassen soll.
Ich wollte auch noch gegen Argumentieren, daß man am heiligen Sonntag seine Wäsche nicht draußen aufhängt. Das hab ich dann aber gelassen, da in dieser Situation die gute Frau überhaupt jedes Gegenargument überhört oder ihr fällt, nicht aufs Maul gefallen, sofort was anderes ein, mit dem sie einen, verbal, bombardieren kann.
Ich kam mir vor, wie in einer TV Nachmittags Show, von denen ich annahm, daß alles gestellt ist. Bis zum gestrigen Konatakt mit der Nachbarin. Es gibt wirklich solche Leute.