Der Enkel meiner Tante/Sohn meiner Cousine/mein Großvetter (?) lebt für 2-3 Jahre in Indien und fährt dort eine Enfield 500 mit Rahmen von 61,sonst ist wohl schon viel gebastelt worden.Das Mopped möchte er gerne mit nach Frankreich nehmen.Nach seinen Angaben könnte in F aber nur eine Oldtimerzulassung erfolgen,d.h. er dürfte nur in einem Department und beschränkte KM im Jahr fahren.(Ich weiß nicht ob das so genau richtig ist.) Wie sind die Chancen für die Zulassung in D für die 61er Enfield mit indischen Papieren ? Der Großvetter(?) hat auch D Staatbürgerschaft.Fahren in Frankreich mit D Zulassung ist sicher nicht ganz legal,denke ich,das Mopped würde aber bei seiner Mutter in Süd-F geparkt und nur gelegentlich benutzt. Zweite Frage:Der Großvetter(?) würde gerne für kleines Geld in Indien den Moppedführerschein machen,der wird aber in F nicht anerkannt.Wie sieht es damit in D aus?Fleppe dann vielleicht noch von D auf F umschreiben.
P.S. Ich habe vor meinem Großvetter(?) geprahlt,in diesem Forum gäbe es Antworten für alle Probleme,manchmal sogar brauchbare.
Wegen des Führerscheins fragst du bei deiner örtlichen Führerschein-Behörde nach. Die haben eine Liste, in der drin steht, welche Führerscheine oder auch Führerscheinteile aus welchen Ländern in Deutschland anerkannt werden. Bei Indien habe ich massive Zweifel. Aber frag besser nach.
Die normale Zulassung einer 61er Enfield in Deutschland ist kein allzu großes Problem. Zuerst muss sie natürlich verzollt werden: 8% Zoll auf Fahrzeug und Einfuhrkosten, darauf dann 19% Einfuhrumsatzsteuer. Ein entsprechendes Datenblatt bekommst du über den TÜV Heilbronn oder auch über entsprechende Clubs (Classic British Bike Club z.B.). Damit fährst du zum TÜV und wenn die Karre den deutschen Zulassungsbestimmungen von 1961 entspricht (sie braucht z.B. noch keine Blinker oder Bremslicht) und alles funktioniert und nichts klappert und ausgeschlagen ist, gibt dir der TÜV seinen Segen. Dann mit den indischen Papieren zur Zulassung. Ungünstigstenfalls brauchst du eine Übersetzung der Papiere.
Meines Wissens ist aber die departemensbeschränkte Zulassung in Frankreich nur dann der Fall, wenn man die Oldtimer-Vergünstigungen bei der Versicherung und der Fahrzeugabnahme nutzen will. Ich bin da aber nicht mehr so auf dem laufenden. Auf jeden Fall muss es aber Möglichkeiten geben, auch mit einem Oldtimer den Bezirk zu verlassen, denn man sieht sie ja auch auf Treffen in ganz Europa.
Nachtrag; Wenn er in Indien einen Wohnsitz hatte und die Enfield in Indien länger als ein halbes Jahr auf seinen Namen zugelassen war und als Umzugsgut gilt, muss sie nicht verzollt werden. Einfuhrpapiere braucht er dann trotzdem, muss aber keinen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zahlen.
In Antwort auf:...geprahlt,in diesem Forum gäbe es Antworten für alle Probleme...
Das ist völlig korrekt so .
In Antwort auf:...manchmal sogar brauchbare...
Das ist etwas euphorisch ...
Mein Bruder hat seinen seinerzeit in Indonesien/auf Java zusammen mit dem Motorrad erworbenen Führerschein (war lediglich ein Verwaltungsakt gegen Gebühr) nach 3 Jahren Aufenthalt dort, in Deutschland problemlos auf Klasse 1 umschreiben lassen . Da fährt er heute noch mit 'rum.
...das war allerdings vor ca 25 Jahren ...
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"...und nun nochmal ausdrücklich Danke für die Postings - auch für die, die mit der eigentlichen Fragestellung eher weniger zu tun hatten." (Perch)