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Dieses Thema hat 7 Antworten
und wurde 522 mal aufgerufen
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montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

24.05.2008 13:33
Unfallschadenregulierung Antworten
Hallo,

hatte Anfang Mai mit der Taxi/MietwagenDose einen unverschuldeten Unfall, es fuhr mir einer hinten drauf!

Der Unfallgegner gab sofort alle Schuld zu, wir tauschten die Adressen, ich meldete den Unfall bei dessen Versicherung, bekam eine Schadennummer zugeteilt und dann den Hinweis, daß eine Werkstatt in meiner Nähe mit der Versicherung zusammenarbeite und ich dort den Schaden repariert bekäme.

Habe mich dann telefonisch bei der Werkstatt gemeldet, wo man mir sagte, daß die Versicherung schon ihr ok zur Schadenübernahme gegeben hätte! (Dies war zwei Tage nach dem Unfall!)

Meine Zusage zu einer solchen Reparatur erteilte ich hingegen nicht, schaltete stattdessen einen unabhängigen KFZ Gutachter ein, welcher den Schaden auf 1498 € einstufte, wobei noch Gutachterkosten von knapp 380 € zusätzlich aufgeschlagen wurden.

Dieses Gutachten schickte ich mit der Bitte um Überweisung des ausstehenden Betrags (Unfallrep.-Kosten+ Gutachterkosten) zur Versicherung. Gab auch ein Datum an (14 Tage nach Eingang des Schreibens bei der Versicherung), bis ich diesen Betrag auf dem Konto gebucht haben will! (Traurige Quintessenz meiner anderen unschuldigen Unfälle und die Zahlungsverschleppung der Versicherungen).

Was passiert? >Nix, keine Überweisung des Betrags, keine Antwort der Versicherung(ausser der Eingangsbestätigung meines Anschreibens!).


Jetzt zu meinen Fragen:

War meine Vorgehensweise so in Ordnung (eigener unabhängiger Gutachter eingeschaltet, Verrechnung des Unfallschadens, etc. pp)?
Wieviel Zeit darf sich die Versicherung zur Überweisung der Rechnungssumme Unfallschaden lassen?
Kann ich jetzt schon zum Anwalt gehen und ihn mit der weiteren Sache beauftragen?

Thema "Schadenminderungspflicht": Wenn die Versicherung Zahlungen verweigert, dann lasse ich den Schaden in einer Werkstatt meines Vertrauens reparieren und nehme für die Reparaturzeit -angesetzt sind zwei Tage- einen Taxi-Mietwagen, der obendrauf auch noch mal pro Tag seeeeehr teuer kommt!

Warum zahlen die nicht einfach den Betrag und gut ist?
Nein, es wird durch Einschalten eines Rechtsanwalts und die Kosten eines Leihtaxis für die Zeit der Reparatur die Kosten nahezu verdoppelt!
Versteht das jemand?!


Gruß
Monti

---------------------------------------------------
Der Bundesgesundheitsminister warnt:
Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen!
Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga - Urban Priol for President!"

Judas Offline




Beiträge: 465

24.05.2008 16:55
#2 RE: Unfallschadenregulierung Antworten
In Antwort auf:
War meine Vorgehensweise so in Ordnung (eigener unabhängiger Gutachter eingeschaltet, Verrechnung des Unfallschadens, etc. pp)?


Yau, genauso hätte (habe) ich es auch gemacht.

In Antwort auf:
Warum zahlen die nicht einfach den Betrag und gut ist?


Weil vermutlich Dein Unfallgegener rattendoof ist, und den Fall nicht gemeldet hat b.z.w. nun dementiert

In Antwort auf:
es wird durch Einschalten eines Rechtsanwalts und die Kosten eines Leihtaxis für die Zeit der Reparatur die Kosten nahezu verdoppelt!
Versteht das jemand?!


Nö, aber das ist wohl (genau die Erfahrung habe ich auch gemacht) gängige Praxis


Gruß der WWerner, der darin einen Grund sieht weshalb die Versicherungsprämien steigen werden

Nun mit BMW R1100R Nr.: 368370 und Heeler SW Nr.: 53 flott unterwegs

greenmaschien Offline




Beiträge: 1.349

24.05.2008 17:06
#3 RE: Unfallschadenregulierung Antworten

Ei Guude,wie?

Nehm dir einen Anwalt,dann zahlen die schnell.
Es wird immer erst versucht,mit einer "eigenen" Werkstatt Geld zu sparen.

Seine Freunde kann man sich aussuchen,nicht aber deren Motorräder.

GI-RJ-17

w-paolo Offline




Beiträge: 25.134

24.05.2008 17:37
#4 RE: Unfallschadenregulierung Antworten
Nur mal so nebenbei:
In Antwort auf:
Der Unfallgegner gab sofort alle Schuld zu,


DAS darf er/man laut der Statuten eigendlich garnicht, soweit ich weiss.

Paule.

Es gibt nur einen Jahrhundert-Reifen !

Wännä Offline




Beiträge: 17.488

25.05.2008 10:18
#5 RE: Unfallschadenregulierung Antworten

Moin,

steht immer so drin in den Versicherungsverträgen, ist aber rechtlich bedeutungslos. Wenn ein Versicherungsnehmer sagt: "Meine Versicherung wird für den Schaden aufkommen." , dann wird er von seiner Versicherung im Regen stehen gelassen werden, wenn er es eigentlich nicht Schuld war. Aber selbst das ist nicht von Belang. Das Schuldeingeständnis auf offender Straße so ohne Papier und Unterschrift ist bedeutungslos. Das Schuldeingeständnis global mit Papier und Unterschrift ist ebenfalls bedeutungslos, weil erst geprüft werden muß, was, wann, wie, warum

Eine schriftliche Zusage an der Unfallstelle, daß man in jedem Fall für den verursachten Schaden aufkommen wird, ist . . . . . . anfechtbar. Wer hat den verursacht? Wurde überhaupt verursacht?

Eine schriftliche Zusage an der Unfallstelle, daß man in jedem Fall für den Heckschaden (Stoßstange, Rücklicht, Kofferaum, etc. genaue Beschreibung) am gegenerischen Fahrzeug in Höhe von XXXX EUR aufkommen wird, ist von Bedeutung - aber wer macht das schon und wer übersieht den Schaden so schnell?

Wenn es kein Bagatellschaden ist, den man zur Not einfach so verschmerzt und sich halt ein wenig ärgert ==> dann immer die Polizei bestellen. Die Jungs (oder Mädels) sind überaus nützlich ! Als Aushilfs-Taxifahrer hatten wir übrigens strikte Weisung von unseren Unternehmern, daß wir in jedem Falle die Polizei zu rufen hätten. Ist doch nur ein Druck auf die Funktaste.

Ich hab bei meinem Unfall sofort, nachdem ich wieder etwas klar denken konnte, einen ausführlichen Bericht an die Polizei (die vor Ort war) und an meine Versicherung geschickt. Die gegnerische Versicherung braucht das erstmal gar nicht zu haben.

Leider zog sich das später folgende Verfahren so dermaßen in die Länge, durch mehrere Instanzen und mit allerlei juristischer Akrobatik, daß ich froh war, diesen Bericht geschrieben zu haben. Ich wußte z.B. nach einem halben Jahr nicht mehr, welche Farbe das Auto genau hatte.

- - - -

Ich habe auch schon einen verschuldeten Unfall ohne Polizei abgewickelt. Hab mich abends falsch eingeordnet, meinen Fehler gesehen, zurückgesetzt, den Hintermann übersehen und . . . rumms!

Dieser war sehr verständig, ließ sich von mir einen Zettel schreiben, auf dem ich alles, was passiert war, zugab und unterschrieb. Anschließend fragte er mich, ob ich Beamter sei, daß ich so gut so schnell formulieren könne . Tags drauf rief er mich an und wollte einen Hunni (DM) haben für die Stoßstangenrichtung per Hand und ich besuchte ihn mit dem Schein und einer Flasche Wein. Er gab mir im Gegenzug zwei Pakete Champignons aus eigener Zucht

Kann klappen, muß aber nicht. Ich habe dem Mann vertraut und so war es gut. Hätte irgendwas blöd gerochen, hätte ich die Polizei gerufen.


Gruß

Wännä

pelegrino Offline




Beiträge: 51.247

26.05.2008 08:19
#6 RE: Unfallschadenregulierung Antworten

Versicherungen ...

.


"Mit Arbeit versaut man sich den ganzen Tag."

Teddyboy Offline




Beiträge: 3.697

26.05.2008 08:25
#7 RE: Unfallschadenregulierung Antworten

wie jetz? wenn das ne Mietkarre ist, dann soll die Verleihfirma das selber deixeln.
Du mußt nur deine Meldung abgeben; that's all!



every rider a mechanic

http://www.myspace.com/teddyboy1956

3-Rad Offline



Beiträge: 34.494

26.05.2008 09:17
#8 RE: Unfallschadenregulierung Antworten

Schon mal bei der Versicherung angerufen und nett nachgefragt?

Gruß Norbert

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Ein Motorrad darf jede Farbe haben,Hauptsache es ist schwarz.(oder Bordeaux-rot)

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