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Dieses Thema hat 21 Antworten
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Turtle Offline




Beiträge: 15.087

03.03.2008 15:47
Erbbaurecht. Antworten

Mal wieder was für die Häuslebauer.
Ich könnte da ein schönes EinfamHaus kaufen Bj.2000 zu nem guten Preis.
Das ist aber ohne Grundstück, es ist mit Erbpacht, also "gemietet". Wenn ich den jetzigen Preis der Pacht mal auf 30 Jahr ( dann bin ich fast tot) rechne, komme ich auf ca. 60000€ also billiger als das Grundstück zu kaufen. Was spräche für den Kauf des GS und gegen die Pacht?

Werner

Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.

3-Rad Offline



Beiträge: 34.798

03.03.2008 15:56
#2 RE: Erbbaurecht. Antworten

In Antwort auf:
komme ich auf ca. 60000€


Woher willst du das wissen ?

Ist keine Anpassung des Pachtzinses vereinbart, etwa nach dem Lebendshaltungskosten Index ?
Wenn keine anpassung vorgesehen ist,prima.
Sonderkündigungsrecht wegen Eigenbedarf sollte vertraglich ausgeschlossen werden.
Ansonsten sind mir keine Nachteile bekannt.

Gruß Norbert

----------------------------------------
Ein Motorrad darf jede Farbe haben,Hauptsache es ist schwarz.(oder Bordeaux-rot)

Turtle Offline




Beiträge: 15.087

03.03.2008 16:11
#3 RE: Erbbaurecht. Antworten
In Antwort auf:
Ist keine Anpassung des Pachtzinses vereinbart, etwa nach dem Lebendshaltungskosten Index

Weis ich noch nicht, gehe aber mal davon aus.
Wenn ich ein ähnliches GS dort kaufen würde, kostete das zw. 80 bis 100k€. Also mit Zinsen in 30a deutlich mehr ( die steigen ja auch ziemlich sicher)
Muß mal rauskriegen ob das von der Stadt oder Kirche ist. DIe Kirche verkaufte früher eher nicht (aber wenn die in Zukunft Geld brauchen....?)
In Antwort auf:
Sonderkündigungsrecht wegen Eigenbedarf
gits wohl nicht bei Erbpacht, der Vertrag läuft 75 oder 99 Jahre. Wie soll man auch sein Haus mitnehmen.

Werner

Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.

3-Rad Offline



Beiträge: 34.798

03.03.2008 16:34
#4 RE: Erbbaurecht. Antworten

In Antwort auf:
gits wohl nicht bei Erbpacht, der Vertrag läuft 75 oder 99 Jahre. Wie soll man auch sein Haus mitnehmen.


Von wegen.Muß ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Gruß Norbert

----------------------------------------
Ein Motorrad darf jede Farbe haben,Hauptsache es ist schwarz.(oder Bordeaux-rot)

Eulekatz Offline




Beiträge: 7.991

03.03.2008 16:56
#5 RE: Erbbaurecht. Antworten
In Antwort auf:
aber wenn die in Zukunft Geld brauchen..


Ruhig Blut:
Ich darf für 2007
96
[ Öken Kirchenabnutzungssteuer nachzahlen.
gag
Günter,
der die garnienich abnutzt

Turtle Offline




Beiträge: 15.087

03.03.2008 16:57
#6 RE: Erbbaurecht. Antworten

Dann nutze das doch aus und gehe jeden Tag.

Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.

Eulekatz Offline




Beiträge: 7.991

03.03.2008 17:00
#7 RE: Erbbaurecht. Antworten

In Antwort auf:
Dann nutze das doch aus und gehe jeden Tag.

Da jibbet nix zum Trinken und Qualmverbot hammse auch

Turtle Offline




Beiträge: 15.087

03.03.2008 17:04
#8 RE: Erbbaurecht. Antworten

In Antwort auf:
Da jibbet nix zum Trinken

Ahh, katholisch.
In Antwort auf:
Qualmverbot hammse auch
Watt, der Weihrauch is dat nix?

Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.

Skinny Offline




Beiträge: 1.868

03.03.2008 17:11
#9 RE: Erbbaurecht. Antworten

Gegen die Pacht spricht z.B. daß du mit dem Grundstück nicht alles machen darfst.
Wird die Nutzung/Nutzbarkeit erweitert, beispielsweise durch den Anbau einer Garage
kann der Verpächter den Zins anheben. Carports, glaube ich, sind würden sich nicht auswirken.

----------------------------------------------
Follow your dreams. You can reach your goals. I'm living proof!

Eulekatz Offline




Beiträge: 7.991

03.03.2008 17:14
#10 RE: Erbbaurecht. Antworten

In Antwort auf:
Ahh, katholisch.

Um des lieben Himmels Willen = Auch dat noch, neeeeeeeeeeeeee

Turtle Offline




Beiträge: 15.087

03.03.2008 17:18
#11 RE: Erbbaurecht. Antworten

In Antwort auf:
Auch dat noch, neeeeeeeeeeeeee

Also hier kriegen die Protestanten (angeblich) Wein. Möglicherweise hauen die aber auch nur auf die Ka...

Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.

3-Rad Offline



Beiträge: 34.798

03.03.2008 17:21
#12 RE: Erbbaurecht. Antworten
In Antwort auf:
Gegen die Pacht spricht z.B. daß du mit dem Grundstück nicht alles machen darfst.
Wird die Nutzung/Nutzbarkeit erweitert, beispielsweise durch den Anbau einer Garage
kann der Verpächter den Zins anheben. Carports, glaube ich, sind würden sich nicht auswirken.


Erbbaurecht gut durchlesen,evt. von einem Anwalt beraten lassen und mögliche Fallstricke im Vertrag ausschließen.
http://dejure.org/gesetze/ErbbauRG


Gruß Norbert

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Ein Motorrad darf jede Farbe haben,Hauptsache es ist schwarz.(oder Bordeaux-rot)

Fisch-Klaus Offline




Beiträge: 2.117

03.03.2008 21:03
#13 RE: Erbbaurecht. Antworten

Achtung, manchmal erhöht sich der Erbbauzins bei Eigentumswechsel.
Nachfragen.

Turtle Offline




Beiträge: 15.087

04.03.2008 08:49
#14 RE: Erbbaurecht. Antworten

möglicherweise wäre es besser das GS zu kaufen.
Reden hilft sicher, aber ich möchte immer schon vorher wissen worüber wir reden.
Danke erstmal
Werner

Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.

pelegrino Offline




Beiträge: 51.606

04.03.2008 10:06
#15 RE: Erbbaurecht. Antworten

In Antwort auf:
...möglicherweise wäre es besser das GS zu kaufen...

Wie es schon in der Bezeichnung steht - willst Du das Ganze irgendwann mal vererben (oder auch verkaufen)?

.


"Some rob you with a sixgun,
- some with a fountain-pen."

(Woody Guthrie)

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