Mal wieder was für die Häuslebauer. Ich könnte da ein schönes EinfamHaus kaufen Bj.2000 zu nem guten Preis. Das ist aber ohne Grundstück, es ist mit Erbpacht, also "gemietet". Wenn ich den jetzigen Preis der Pacht mal auf 30 Jahr ( dann bin ich fast tot) rechne, komme ich auf ca. 60000€ also billiger als das Grundstück zu kaufen. Was spräche für den Kauf des GS und gegen die Pacht?
Werner
Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.
Ist keine Anpassung des Pachtzinses vereinbart, etwa nach dem Lebendshaltungskosten Index ? Wenn keine anpassung vorgesehen ist,prima. Sonderkündigungsrecht wegen Eigenbedarf sollte vertraglich ausgeschlossen werden. Ansonsten sind mir keine Nachteile bekannt.
Gruß Norbert
---------------------------------------- Ein Motorrad darf jede Farbe haben,Hauptsache es ist schwarz.(oder Bordeaux-rot)
In Antwort auf:Ist keine Anpassung des Pachtzinses vereinbart, etwa nach dem Lebendshaltungskosten Index
Weis ich noch nicht, gehe aber mal davon aus. Wenn ich ein ähnliches GS dort kaufen würde, kostete das zw. 80 bis 100k€. Also mit Zinsen in 30a deutlich mehr ( die steigen ja auch ziemlich sicher) Muß mal rauskriegen ob das von der Stadt oder Kirche ist. DIe Kirche verkaufte früher eher nicht (aber wenn die in Zukunft Geld brauchen....?)
In Antwort auf:Sonderkündigungsrecht wegen Eigenbedarf
gits wohl nicht bei Erbpacht, der Vertrag läuft 75 oder 99 Jahre. Wie soll man auch sein Haus mitnehmen.
Werner
Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.
Gegen die Pacht spricht z.B. daß du mit dem Grundstück nicht alles machen darfst. Wird die Nutzung/Nutzbarkeit erweitert, beispielsweise durch den Anbau einer Garage kann der Verpächter den Zins anheben. Carports, glaube ich, sind würden sich nicht auswirken.
---------------------------------------------- Follow your dreams. You can reach your goals. I'm living proof!
In Antwort auf:Gegen die Pacht spricht z.B. daß du mit dem Grundstück nicht alles machen darfst. Wird die Nutzung/Nutzbarkeit erweitert, beispielsweise durch den Anbau einer Garage kann der Verpächter den Zins anheben. Carports, glaube ich, sind würden sich nicht auswirken.
Erbbaurecht gut durchlesen,evt. von einem Anwalt beraten lassen und mögliche Fallstricke im Vertrag ausschließen. http://dejure.org/gesetze/ErbbauRG
Gruß Norbert
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