Die Mopeds durften früher 45 Km/h fahren, dann irgendwann 50 Km/h und jetzt wieder 45 Km/h. Mein Sohnemann hat sich ein Aprilia Roller mit RWTÜV Gutachten (Zweitschrift) gekauft. Er ist Bauj. 1999, laut Gutachten/Zeitschrift vom 9/2005 darf er nur 45 Km/h fahren. Aber die 99er durften 50 Km/h fahren. Jetzt zur Frage: Hat sich der Prüfer vertan, oder ist weil das Gutachten von 2005 ist die gültige Rechtslage zum tragen gekommen
Bin mal gespannt wer mir da weiterhelfen kann, sonst muss ich wohl mal zu TÜV fahren
Gruß Jochen
Wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten!!!
Es gilt der Tag der Erstzulassung. In deinem Falle darf der Roller 50 km/h fahren. Dem guten Manne ist ein Fehler unterlaufen. Ein neues Gutachten ändert nichts am Tag der Erstzulassung.