Hallo, ich hab mir mal den neuen Fahrzeugbrief meiner Ducati angeschaut und verwundert festgestellt, dass da ja herzlich wenig drinsteht. Keine Höchstgeschwindigkeit, keine Gewichte, und auch nichts über Reifengrössen oder Reifenmarken.
Ist damit automatisch die elende Reifenbindung aufgehoben? Für mich als Besitzer/Benutzer des Fahrzeugs ist ja nun nicht mehr ersichtlich, dass ich mich an bestimmte Vorgaben halten müsste.
Wer weiss da GENAUES dazu?
Fragende Grüsse von Dirk ................................................ Diese Nachricht wurde mit einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst. . .
Hi Keule, ja, das ist das neue EU-Papier, nennt sich Zulassungsbescheinigung Teil II. Aber es stehen ja nicht einmal die Reifendimensionen drin.
Verwundert Dirk ................................................ Diese Nachricht wurde mit einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst. . .
Hi Uli, auf die Gefahr hin, mich als gänzlich Unwissenden zu outen, was ist denn Teil I der Zulassungsbescheinigung? Ich hab das Fahrzeug ja noch nicht zugelassen, vermute, dass dieser Teil das ist, was früher der Fahrzeugschein war? Dirk ................................................ Diese Nachricht wurde mit einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst. . .
Wie schon gesagt, den bisher gewohnten Fahrzeugbrief gibt es nicht mehr. Die Zulassungsbescheinigung II dient nur noch dem Besitznachweis. Wenn du bei der Zulassung die Zulassungsbescheinigung I bekommst, sind dann auch alle technischen Daten wieder da - ja sogar noch mehr als bisher. Die Reifen sind ein spezielles Thema, da in der Regel nur noch eine Größe eingetragen wird. Bei einem Neufahrzeug diejenigen, die du drauf hast. Wechselst du nun die Reifen gegen eine andere Marke, so musst du die Freigabe ausdrucken und mitführen. Das reicht aus. Ein Irrtum ist es, zu glauben, dass Reifenfreigaben nun hinfällig geworden sind oder gar die reifenbindung aufgehoben wurde. Im Grunde war das bisher auch schon so. Nur standenoft meher als nur ein Reifen in den Papieren. Allein das ist weggefallen. Auch bisher musstest du eine Freigabebescheinigung mitführen. Bei einer Polizeikontrolle muss nach wie vor der Fahrer nachweisen, dass er mit den reifen, die drauf sind, fahren darf.
Danke für die Hinweise. Dann wird das jetzt etwas klarer. Dann bin ich mal gespannt auf die ZLB I, wenn ich irgendwann im Januar bei -hoffentlich- strahlendem Sonnenschein die Duc anmelde. Dirk ................................................ Diese Nachricht wurde mit einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst. . .