Hier das ist vor allem für Jörg sicher ganz interessant. Ich hoffe doch, dass es soweit hier nie kommen wird. Jörg, du passt ja auch immer schön auf!? http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982 Grüße Falcone Gebt mir eine Kurve, ich will nicht trödeln!
In Antwort auf:Nach Ansicht von Heidrich steht diese Rechtsprechung im klaren Widerspruch zu dem erklärten Willen des Gesetzgebers und einer EU-Richtlinie, wonach Diensteanbieter gerade nicht dazu verpflichtet seien, die von ihnen nur übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen. Auch der BGH gehe in einem Urteil zu dieser Problematik davon aus, dass ein Anbieter nur dann als Störer hafte, wenn zumutbare Kontrollmöglichkeit über die verbreiteten Inhalte bestünden.
Warten wir mal ab, was die zu erwartenden Berufungsverfahren ergeben.