Es geht um die Garantie. Würde ich meinen Sprinter mit heute 340tkm an einen Privatmenschen verkaufen, müsste ich mindestens 1 Jahr Garantie geben. Beim Verkauf an einen Gewerbetreibenden , egal ob Autohändler oder Obstbauer, kann ich jede Gewähr ausschließen. Ist ein Schwachsinn hoch drei.
da hat der Megges Recht, Schwachsinn hochdrei, soll Verbraucher schützen und treibt Gewerbetreibende in den Ruin. Hab auch meinen Nebenerwerbscomputerhandel an den Nagel gehängt, weil ich keine Lust mehr hatte über Geschäfte von vor zwei Jahren zu diskutieren. Ich kann die Autohändler schon verstehen, das die lieber Geschäfte mit Litauern machen, die laden auf, bezahlen und verschwinden für immer.
dass man beim Autohaus seines Vertrauens keine billigen Anfängerautos mehr bekommt. Unter 4.500 € läuft dort nichts mehr. Den Verkäufer daraufhin angesprochen meinte der: die älteren und preiswerten Autos nehmen sie zwar in Zahlung, die gehen aber allesamt in den Export wegen der Garantie.
Der Schwachsinn geht soweit, daß man nichteinmal auf die Garantie verzichten kann. Dieser Verzicht wäre ungültig, und wenn so ein Schlauberger dann bei Problemen klagt, dann wäre der Händler dran. Klar daß die dieses Risiko nicht eingehen wollen. Das ist kein Verbraucherschutzgesetz sondern wiedermal ein Verbraucherbevormundungsgesetz.
Garantien kann wohl jeder immer ausschließen (BMW gibt sie nicht mal bei neuen Motorrädern), Gewährleistungen (!) darf aber nur der Privatmann auschließen. Gemein ist, dass du als Privatmann auch gewährleisten musst, wenn du die Gewährleistung nicht explizit ausschließt (war aber im Prinzip früher auch schon so - wenn du nicht eine Floskel "gekauft wie besehen und probegefahren" oder so reingeschrieben hattest, konnte man dich rankriegen). Händler dürfen die Gewährleistung bei Verkäufen an Privat nie ausschließen, auch nicht bei ebay-Verkäufen. Auch wenn das da steht, kanst du sie für den Zustand haftbar machen. Grüße Martin Gebt mir eine Kurve, ich will nicht trödeln!
Eine Möglichkeit gibt es- Du unterschreibst im Vertrag, daß Du das KFZ als Gewerbetreibender kaufst. So ist der Händler aus der Gewährleistugspflicht. Prüfen tut das keiner, ist ja Dein eigener Schaden, falls der Fall eintritt. Klagen kannst Du später nicht mehr.