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Dieses Thema hat 8 Antworten
und wurde 977 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
pelegrino Offline




Beiträge: 51.661

23.11.2005 11:32
Verkauf nur an Händler oder EXPORT Antworten
Sagt mal,Leute - Ihr seid doch bestimmt schlauer als ich:

was soll mir das sagen,wenn ich im Internet nach gebrauchten Autos gucke:

Verkauf nur an Händler oder EXPORT!!

Wollen die Roßtäuscher nur die MWSt. sparen oder geht's um Garantieleistungen oder wie muß ich mir das vorstellen?

Die alte Regel "Auge um Auge" hinterläßt auf beiden Seiten Blinde

Megges Offline



Beiträge: 1.763

23.11.2005 11:37
#2 RE: Verkauf nur an Händler oder EXPORT Antworten
Es geht um die Garantie.
Würde ich meinen Sprinter mit heute 340tkm an einen Privatmenschen verkaufen, müsste ich mindestens 1 Jahr Garantie geben.
Beim Verkauf an einen Gewerbetreibenden , egal ob Autohändler oder Obstbauer, kann ich jede Gewähr ausschließen.
Ist ein Schwachsinn hoch drei.

Mad@Matt Offline




Beiträge: 430

23.11.2005 15:14
#3 RE: Verkauf nur an Händler oder EXPORT Antworten

da hat der Megges Recht, Schwachsinn hochdrei, soll Verbraucher schützen und treibt Gewerbetreibende in den Ruin. Hab auch meinen Nebenerwerbscomputerhandel an den Nagel gehängt, weil ich keine Lust mehr hatte über Geschäfte von vor zwei Jahren zu diskutieren.
Ich kann die Autohändler schon verstehen, das die lieber Geschäfte mit Litauern machen, die laden auf, bezahlen und verschwinden für immer.

Gruß Matthias

pelegrino Offline




Beiträge: 51.661

23.11.2005 15:17
#4 RE: Verkauf nur an Händler oder EXPORT Antworten

Aha - danke Euch !


Die alte Regel "Auge um Auge" hinterläßt auf beiden Seiten Blinde

TheoW Offline



Beiträge: 5.381

23.11.2005 15:24
#5 RE: Verkauf nur an Händler oder EXPORT Antworten

.
.
Das geht so weit

dass man beim Autohaus seines Vertrauens keine billigen Anfängerautos mehr bekommt. Unter 4.500 € läuft dort nichts mehr. Den Verkäufer daraufhin angesprochen meinte der: die älteren und preiswerten Autos nehmen sie zwar in Zahlung, die gehen aber allesamt in den Export wegen der Garantie.


Gruß, TheoW


zettelmeyer Offline



Beiträge: 100

24.11.2005 08:32
#6 RE: Verkauf nur an Händler oder EXPORT Antworten

Der Schwachsinn geht soweit,
daß man nichteinmal auf die Garantie verzichten kann.
Dieser Verzicht wäre ungültig, und wenn so ein Schlauberger dann bei Problemen klagt, dann wäre der Händler dran. Klar daß die dieses Risiko nicht eingehen wollen.
Das ist kein Verbraucherschutzgesetz sondern wiedermal ein Verbraucherbevormundungsgesetz.

Gruß Jens

pelegrino Offline




Beiträge: 51.661

24.11.2005 08:55
#7 RE: Verkauf nur an Händler oder EXPORT Antworten

In Antwort auf:
...daß man nichteinmal auf die Garantie verzichten kann...
Und wie ist das dann bei ebay?Da schließt doch auch jeder (professionelle Händler übrigens auch gern) alle Garantien aus!?

Ich gehe demnächst eine ehemalige Kollegin besuchen - deren Kerl ist Anwalt.Den werde ich wohl mal verhören,bei der Gelegenheit...


Die alte Regel "Auge um Auge" hinterläßt auf beiden Seiten Blinde

Falcone Offline




Beiträge: 113.819

24.11.2005 09:09
#8 RE: Verkauf nur an Händler oder EXPORT Antworten

Garantien kann wohl jeder immer ausschließen (BMW gibt sie nicht mal bei neuen Motorrädern), Gewährleistungen (!) darf aber nur der Privatmann auschließen. Gemein ist, dass du als Privatmann auch gewährleisten musst, wenn du die Gewährleistung nicht explizit ausschließt (war aber im Prinzip früher auch schon so - wenn du nicht eine Floskel "gekauft wie besehen und probegefahren" oder so reingeschrieben hattest, konnte man dich rankriegen). Händler dürfen die Gewährleistung bei Verkäufen an Privat nie ausschließen, auch nicht bei ebay-Verkäufen. Auch wenn das da steht, kanst du sie für den Zustand haftbar machen.
Grüße
Martin
Gebt mir eine Kurve, ich will nicht trödeln!

Megges Offline



Beiträge: 1.763

24.11.2005 09:25
#9 RE: Verkauf nur an Händler oder EXPORT Antworten
Eine Möglichkeit gibt es-
Du unterschreibst im Vertrag, daß Du das KFZ als Gewerbetreibender kaufst. So ist der Händler aus der Gewährleistugspflicht.
Prüfen tut das keiner, ist ja Dein eigener Schaden, falls der Fall eintritt. Klagen kannst Du später nicht mehr.

«« 27.12.05
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