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Dieses Thema hat 7 Antworten
und wurde 693 mal aufgerufen
 Motorrad
Noch_MZ_Biker Offline




Beiträge: 175

20.11.2004 15:31
Beluchtungsanlage Antworten

Hallo,
möchte an meiner W kleinere Blinker und nen kleineres Rücklicht anbauen,welches passt gut zu ihr und habt ihr eventuell Bilder oder einen Link for me? Sollte etwas british Style sein?
Danke im voraus.
PS.Scheiss Wetter!!!!
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom....!

Kawa+MZ rulez!

http://www.fotos.web.de/MathiasHolze

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.299

20.11.2004 15:54
#2 RE:Beluchtungsanlage Antworten

welche blinker dir am besten gefallen mußt du selber wissen ...
hier ein link :
http://www.w-650.de/w650/tour02d.htm



Und wenn auch alles im Eimer ist, so bleibt uns doch der Eimer
WWL-Ehren-Mädel

cuchullain Offline



Beiträge: 3.885

20.11.2004 16:18
#3 RE:Beluchtungsanlage Antworten

ich würd sagen, das lucas oder ein rundes... ;o)

als blinker natürlich ochsenaugen

mach einfach, was dir gefällt.


marc




If it's stupid but works, it isn't stupid.

Noch_MZ_Biker Offline




Beiträge: 175

20.11.2004 16:29
#4 RE:Beluchtungsanlage Antworten

Sorry das ich zweimal postete,kommt nich mehr vor... Danke für eure Anregungen.Gibt es irgend etwas wesentliches zu beachten? Grösse,Tüv....usw.
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom....!

Kawa+MZ rulez!

http://www.fotos.web.de/MathiasHolze

cuchullain Offline



Beiträge: 3.885

20.11.2004 16:43
#5 RE:Beluchtungsanlage Antworten


Beleuchtung
Beleuchtungseinrichtungen müssen grundsätzlich ein Prüfzeichen tragen. Ältere geprüfte Leuchten sind mit der "Prüfschlange" gekennzeichnet, neuere mit einem E-Zeichen. Sie müssen nur in Ausnahmefällen in die Papiere eingetragen werden (z.B. Lenkerendenblinker). Auch bei selbstimportierten Fahrzeugen muß ein Prüfzeichen darauf hindeuten, das die geforderte Funktion "in etwa" gegeben ist (z.B. SAE-Zeichen).

Eintragen lassen!

Blinker: Abstand hinten zueinander mindestens 240 mm, vorn mindestens 340 mm bei je mindestens 100 mm Abstand zum Scheinwerfer. Mindesthöhe 350 mm.

Lenkerendenblinker: Mindestabstand 560 mm. Wichtig: Anbaulage am Griffende, siehe Gutachten zum jeweiligen Blinker. Lenkerendenblinker können an Lenkern mit starker Kröpfung nach hinten nicht eingetragen werden, da sie von hinten (besonders mit Beifahrer) nicht mehr sichtbar wären.
Bei Erstzulassung des Fahrzeugs ab Baujahr 1985 fordert der TÜV häufig ein zusätzliches hinteres Blinkerpaar. Am besten vorab mit dem Prüfer klären.

Doppelscheinwerfer: Doppel-Fernlicht ist immer zulässig, Doppel-Abblendlicht, wenn eine gemeinsame Streuscheibe vorhanden ist, oder das gesamte Motorrad bereits eine EG-Betriebserlaubnis hat. Auch hier lohnt eventuell die Anfrage beim Prüfer.

Standlicht: .....ist am Motorrad nicht vorgeschrieben

Zusatzscheinwerfer: Als Zusatzscheinwerfer dürfen je ein Nebel- und ein Fernscheinwerfer montiert werden. Der Nebelscheinwerfer ist rechts, der Fernscheinwerfer links, etwa in Höhe des Hauptscheinwerfers, anzubringen (nicht auf den Sturzbügeln montieren).

Doppelrücklichter: ...sind dicht beieinander montiert zulässig. Es darf jedoch nur eine Bremsleuchte vorhanden sein.

Rückstrahler: Ein Rückstrahler ist immer noch Vorschrift.

Kennzeichenhalter
Das Kennzeichen muß bei belastetem Fahrzeug mit der Unterkante wenigstens 300 mm, darf mit der Oberkante jedoch höchstens 1200 mm über der Fahrbahn angeordnet sein. Eine Neigung von max. 30 Grad ist zulässig. Das Kennzeichen muß beleuchtet sein. Nicht eintragepflichtig.

mappen Offline




Beiträge: 15.017

20.11.2004 17:55
#6 aber nen rückstrahler.... Antworten

tach

...der in dem lucas style rücklicht nicht drin ist... bisher hats bei mir auch keiner gemerkt, aber kann ja noch kommen...

gas

markus

wer im glashaus sitzt, muß mit steinen rechnen

WWerner Offline




Beiträge: 1.709

20.11.2004 18:03
#7 RE:Beluchtungsanlage Antworten

In Antwort auf:
Standlicht: .....ist am Motorrad nicht vorgeschrieben

Aaaaaaaber, wenn Dein Motorrad mit Standlicht ausgeliefert worden ist; b.z.w. Dein Motorrad eine ABE erhalten hat, in der drinsteht, das dieses Motorrad eins hat. Dann muss es auch damit betrieben werden. Das bedeutet, das Standlicht zwar nicht vorgeschrieben ist, aber es trotzdem funktionieren muß. Bis vor ein paar Jahren waren z.B. Blinker und Stopplicht KEINE Vorschrift und trotzdem durften Blinker und Stopplicht nicht abgebaut werden.

Gruß der WWerner, der froh ist Blinker und Stopplicht zu haben
.......................................................................
W650 Nr:4670 Bj.08/99; 45250 km tendenz steigend

Eulekatz Offline




Beiträge: 7.991

20.11.2004 18:13
#8 RE:Beluchtungsanlage Antworten

Das Standlicht
hatte der TÜV-Heini genau kontrolliert!!!!
Muß gestehen, erst richtische Schalterstellung suchen müssen
gag
Günter

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