Was mir hier unklar ist: Wenn das Mopped auf den Händler zugelassen war/ist, verkauft jetzt der "Händler" als Privatmann oder hat er es beim Händler günstig geschossen und nicht zugelassen oder...
Wäre ja bei den Kilometern ein Schnäppchen, wenn der Preis nicht über 2 k€ steigt, oder?
...nicht dass ich Platz für noch ne W hätte, aber.... (zum Glück ließt meine Frau hier nicht mit)
ich bin mir da nicht sicher ob ein händler sich um den garantieanspruch drücken darf? eigentlich ist bei einer w Bj 1999 sowieso keine "werksgarantie" mehr drauf.
darf er nicht! Sogar, wenn ein Unternehmer ein betrieblich genutztes Fahrzeug verkauft, muß er Garantie geben. (Weswegen meine Autos in den Osten gehen ,gaanz weit in den Osten ) die mit dem Säbel tanzt
achtung. um nicht vorlaut zu erscheinen, nur ein TIP. der händler muss mindestens 1 jahr Gewährleistung geben, nicht garantie, das sind zwei unterschiedliche paar schuh. mit bestens geholfenen grüssen BRUNO.
Was mir bei der Versteigerung nicht joker vorkommt ist, daß es sich um eine "Privat"-Versteigerung handelt. Was soll der Kram im Bereich Auto&Motorrad, wenn er nicht selber mit bietet ? Außerdem sind seine früheren Versteigerungen nicht transparent. Und wer stellt seine (eigene) "W" 5 Jahre in die Garage ohne sie selbst auch nur einmal zuzulassen ? Dafür gibts den Triple .
They say jump, you say how high ! Rage against the machine.
Wenn sie nur 3 Monate zugelassen war und seitdem in der Garage stand, dann müsste sie die ganze Zeit zugelassen gewesen sein, und das, logischerweise, auf den Kawa-Händler. Aber, ob der das mitmachen würde ?
Wenn sie aber abgemeldet war, und das 3 Monate nach Erstzulassung logischerweise, dann ist sie seit Juni 99 abgemeldet und damit seit Dezember 2002 länger als 1 1/2 Jahre stillgelegt und damit gelöscht.
Somit wäre ein neuer TüV nicht gültig, es müsste eine komplette Vollabnahme gemacht worden sein, doch davon ist keine Rede.
ja stimmt, Gewährleistung ist das richtige Wort - die meisten endkunden setzten das gleich, es ist aber nicht das selbe : gewährleistung ist ein durch gesetze geregelte leistung die in dauer und umfang geregelt ist - garantie ist ein meist über die gewährleistung hinaus gehende leistung die der hersteller gewährt ... äh garantiert ...
Und wenn auch alles im Eimer ist, so bleibt uns doch der Eimer
Au backe, hast Du Dich da nicht etwas verklausuliert ?? Garantie ist höher wertig als Gewährleistung. Fz.Hersteller die z.B. mit 3 Jahren Garantie werben, geben oftmals 2 Jahre Garantie (gesetzl. geregelt) und danach noch 12 Monate Gewährleistung. Da können sie mit Einschränkungen nicht alles müssen.
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natürlich ist Garantie höher wertig (zumindest meistens*) - gewährleistung ist das was vom gesetzgeber vorgeschrieben ist (derzeit 2 Jahre früher waren es 6 Monate) - ausser für verderbliche waren - garantie sind freiwillige leisungen von Hersteller die über die in der Gewährleistung vorgesehen leisungen hinaus gehen (z.B. längere Laufzeit als die 2 Jahre, oder z.b. bei Monitoren recht häufig vorabaustausch im schadensfall - laut gewährleistungvorschriften wäre eine angemessene reperaturzeit zu tolerieren) Gewährleistung greift auch nur wenn es ein mangel ist der von anfang an vorhanden ist. garantie kann auch fehler einschließen die später aufgetreten sind.
*manchmal versuchen Hersteller mit garantiebestimmungen die gewährleistung zu unterwandern - was aber nichts nützt (zumindest wen sich der verbraucher es sich nicht gefallen lässt) da die Gewährleistng in jedem fall greift. wenn also ein teil an einem auto bricht das von anfang an durch falsche konstruktion ein mangel war muß das teil ersetzt werden, auch wenn das wagen nie zur inspektion war (ein Motorschaden verursacht durch mangelhafte wartung wird aber auch durch gewährleistung nicht abgedekt).