(außerdem gehts nicht um mein Auto, denn das is bereits gewichtsbesteuert, sondern darum, was man machen muß, um diese Besteuerung zu bekommen. Bringt natürlich nur was, wenn man Auto fahren darf...)
Antwort auf Pellis Beitrag Nicht daß Du da was durcheinander bringst.
Bei LKW,geschlossen kann der Schuß auch nach hinten losgehen. Möglicherweise löhnst Du dann die gesparten Steuergelder an die Versicherung, weils dann kein PKW mehr ist. Außerdem darfst Du am Sonntag nicht mehr mit Anhänger fahren.
Beim "Kombinationsfahrzeug" bleibt der PKW-Status erhalten, es kommt lediglich ein Zusatz mit rein, daß es sich technisch gesehen um ein Kombinationsfahrzeug handelt. In Verbindung mit mind. 2801kg zGG muss das FA nach Gewicht besteuern, da gibts mittlerweile ein verbindliches Urteil. Geht übrigens auch mit großen Geländewagen, wenn sie die erforderliche Achslast haben.
Alternative wär noch Sonder-Kfz. Wohnmobil(Bett+Tisch+Kochgelegenheit), da isses ab 2,81t genauso.
So,nachdem ich jetzt alles gelesen habe,verstehe ich auch den Adelshinweis . Tja,Versicherung wäre nicht so schlimm gewesen (HUK-ö.D.-Tarif ),so'n alter Golf kommt allerdings nicht ganz auf 2,8 to Gewicht.Jedenfalls war mir die Hauerei mit dem FA zu nervig,und die Kiste hat mitlerweile 280000 Km weg und nur noch ein halbes Jahr bis zum Einsendeschluß nach §29 StVzO - ob ich da noch mal so'n Aufwand treibe...?
Frohe Oktern aber noch!
Bernd auf und davon pelegrino
Kluge Leute können sich dumm stellen.Das Gegenteil ist schwieriger (Kurt Tucholsky)
Sowas braucht's überhaupt nicht. Der verarmte Landadel wird doch noch einen verstaubten Landauer in der Remise haben, oder? Das hat dann auch noch einen Hauch von klassischem 'Stil'. Wozu nennt er sich schließlich 'Kutschu-lein'?
Ziehen kann er den ja zur Not - steuerfrei - auch selbst.
Nennt sich doch aber eher LANDAULET, so ähnlich wie Cabri-olé.
PAULLE. -------------------------------------------------- Fährst Du schon, oder schraubst Du noch ?? --------------------------------------------------