Zitat von SukastaUnd wer wirklich nicht wählen will, der gibt einen ungültigen Wahlbogen ab, die zählen auch.
das stimmt nur in Berlin ....
Zitat Stimmenthaltung und ungültige Stimme = Nichtwahl
Eine Stimmenthaltung und die Abgabe einer ungültigen Stimme haben beide den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis – nämlich keinen. Nur in einem Ausnahmefall – der Abgeordnetenhauswahl in Berlin (bis 2004 auch bei der Landtagswahl im Saarland) – gilt für die Berechnung der 5 %-Hürde die Zahl der abgegebenen statt der gültigen Stimmen und könnte so einen marginalen Einfluss haben. Im übrigen zählen sowohl für die Sitzverteilung als auch für die Prozentangaben im Wahlergebnis stets nur die gültigen Stimmen.